Arbeitnehmer­erfinderrecht

Zu unserem Tätigkeitsfeld zählen zudem Arbeitnehmererfinderstreitsachen, und zwar gleichermaßen auf Arbeitgeber-, wie auf Arbeitnehmerseite.

Aus einer Vielzahl von Verfahren, die wir geführt haben und permanent führen, sind wir sehr erfahren in diesem Spezialgebiet. Dank unserer Kooperation mit zwei Patentanwaltskanzleien können wir hochspezialisierte Patentanwälte in nahezu allen technischen Gebieten ohne Umstände hinzuziehen, wenn für die Beurteilung der Rechtslage komplizierte technische Fragestellungen zu beantworten sein sollten.

Zusammengefasst regelt das Arbeitnehmererfinderrecht die Rechtsverhältnisse, die entstehen, wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung macht, die in irgendeinem Zusammenhang zum Betrieb des Arbeitgebers steht (wichtige Grundlagen zum Arbeitnehmererfinderrecht werden auf der Seite Grundlagen zum IP-Recht / Arbeitnehmererfinderrecht erläutert).

Aus Sicht des Arbeitgebers geht es im Arbeitnehmererfinderrecht zumeist darum, die umfangreichen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, die zu beachten sind, wenn der Arbeitgeber eine von einem Arbeitnehmer gemachte Erfindung in Anspruch nehmen möchte, um damit die vermögenswerten Rechte an der Erfindung zu übernehmen. Neben den Anmelde- und Anbietungspflichten zählt zu den Pflichten des Arbeitgebers dann insbesondere die Vergütung des Arbeitnehmers für die von ihm gemachte Erfindung. Arbeitgeber unterstützen wir hier bereits bei der schlichten Umsetzung der komplexen gesetzlichen Vorschriften, wie insbesondere der pflichtgemäßen Abgabe notwendiger Erklärungen gegenüber dem Arbeitnehmer oder bei der Bestimmung einer angemessenen Erfindervergütung.

Strengt ein Arbeitnehmer einen Streit über eine Arbeitnehmererfindung an, dreht sich dieser Streit regelmäßig entweder um die Wirksamkeit der Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber oder um die Angemessenheit der von dem Arbeitgeber gezahlten bzw. zu zahlenden Vergütung.

Wir sind auf beiden Seiten – arbeitgeber- wie auch arbeitnehmerseitig – laufend mit derartigen Streitverfahren befasst. In den vergangenen Jahren haben wir eine Vielzahl solcher Verfahren – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – erfolgreich geführt.

Hervorzuheben ist noch, dass es in Arbeitnehmererfinderstreitsachen grundsätzlich im Interesse beider Seiten ist, einvernehmliche Lösungen zu erzielen und den Streitfall möglichst diskret zu behandeln, insbesondere unternehmensintern. Besteht das Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis fort, ist eine einvernehmliche Lösung für eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit ohnehin regelmäßig notwendig. Je nach Sachlage unterstützen wir Sie bei Verhandlungen mit der anderen Seite daher auch als unsichtbarer Berater im Hintergrund, wie etwa beim Entwurf eigener Schriftsätze oder bei der Kalkulation einer angemessenen Erfindervergütung.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitnehmererfinderrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Grundlagen zum Arbeitnehmererfinderrecht werden auf der Seite Grundlagen zum IP-Recht / Arbeitnehmererfinderrecht erläutert.
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