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Design­anmeldung

Wiedergaben des Erzeugnisses sind entscheidend für den Schutzumfang des Designs

Der Schutzumfang, den eingetragene Designs gewähren, hängt entscheidend von den Abbildungen ab, die zur Wiedergabe des Designs im Designregister hinterlegt werden. Es muss deshalb genau überlegt werden, welche Merkmale eines zu schützenden Erzeugnisses auf den Abbildungen sichtbar sein sollen. Die Gesamtheit (nur) dieser Merkmale bildet den Schutzgegenstand. Dabei gilt die Regel: Je mehr Merkmale den Gegenstand bilden, desto weniger weit ist im Allgemeinen der erreichte Schutzumfang (wobei dafür allerdings noch weitere Aspekte maßgeblich sein können). Aus diesem Grund ist es längst nicht immer vorteilhaft, ein zu schützendes Erzeugnis in sechs Ansichten aus allen Richtungen abzubilden (wie es indes vielfach zu beobachten ist), denn der Schutzumfang kann so durch Merkmale eingeschränkt werden, auf die es dem Anmelder bei der Schutzerlangung eigentlich gar nicht ankommt.

Unsere Leistungen bei der Vornahme Ihrer Designanmeldung:

  1. Beratung bei der schutzoptimierenden Wiedergabe des zu schützenden Designs.
  2. Fertigung der Abbildungen, die der Anmeldung zugrunde gelegt werden (soweit erforderlich).
  3. Durchführung der Designanmeldung bei der jeweiligen Behörde.

Natürlich kann eine solch umfassende Beratung nicht automatisiert mit Hilfe von Web-Formularen erfolgen. Stattdessen ist eine Einzelprüfung durch unsere Anwälte erforderlich. Der nachfolgende Fragenkatalog dient zur Feststellung des relevanten Sachverhalts.

Basics zum Designrecht haben wir in Form von FAQs erläutert, um Ihnen einen ersten Überblick über die Möglichkeiten des Designschutzes zu geben.

  • Ablauf einer Designanmeldung

    1. Sie kontaktieren uns per Telefon oder E-Mail und beantworten zunächst die in dem angefügten Katalog enthaltenen Fragen.

    2. Wir prüfen den Sachverhalt und geben Ihnen eine Empfehlung für eine ideale Anmeldung bzw. Anmeldestrategie.

    3. Wir nehmen die Anmeldung bei der im Einzelfall zuständigen Anmeldebehörde für Sie vor und wickeln das gesamte Anmeldeprozedere inklusive Frists- und Gebührenüberwachung und der ggf. erforderlichen Einschaltung ausländischer Korrespondenzanwälte für Sie ab.

    Kosten einer Designanmeldung (jeweils inklusive aller Amts- und Anwaltsgebühren, exklusive MwSt. und ohne evtl. Kosten für grafische/fotografische Leistungen):

    • Deutsches Design mit Schutzwirkung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland: ab € 560,-
    • Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Schutzwirkung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union: ab € 1.100,-
    • Internationales Design, möglich in einer Vielzahl von Ländern weltweit: ab ca. € 1.000,-

    Die vorstehenden Kosten gelten jeweils für ein Design. Es gibt jedoch die Möglichkeit von Sammelanmeldungen, bei denen mehrere voneinander unabhängige Designs in einer Anmeldung zusammengefasst werden. In diesem Fall liegen die Anmeldekosten je Design deutlich tiefer als vorstehend aufgeführt.
     


  • Fragenkatalog Designanmeldung IP-Kanzlei
    Fragenkatalog als PDF-Formular aufrufen (Inhalte sind speicher- und druckbar.)

     

     

    1. Welches Erzeugnis soll als Design / Geschmacksmuster geschützt werden?

    Bezeichnen Sie das zu schützende Erzeugnis (möglichst in einem Wort).

    Ergänzend: Beschreiben Sie das zu schützende Erzeugnis stichwortartig.

    Bitte fügen Sie – soweit vorhanden – Fotografien und/oder Grafiken des zu schützenden Erzeugnisses bei (vorzugsweise im JPG-Format).

    2. Beabsichtigtes Schutzgebiet

    In welchem territorialen Bereich wollen Sie Designschutz erlangen? Alternativ: Welche Märkte sind für Sie in Bezug auf das zu schützende Erzeugnis von Bedeutung?

    3. Anmelderdaten

    Auf welche natürliche oder juristische Person soll das Geschmacksmuster angemeldet werden? (Name, Anschrift)

    4. Entwerfer

    Von wem wurde das zu schützende Erzeugnis entworfen? Mehrere Entwerfer sind möglich. (Namen, geschäftliche Anschriften)

    5. Veröffentlichung des zu schützenden Erzeugnisses

    Wurde das zu schützende Erzeugnis bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    Falls ja: Wann wurde das zu schützende Erzeugnis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Unter welchen Umständen geschah dies? (bitte ggf. Nachweise, Links, etc. nennen)

    Gibt es zu dem zu schützenden Erzeugnis schon Design- / Geschmacksmusteranmeldungen im Ausland?

    Falls ja: Bitte nennen Sie die Anmelde- bzw. Registrierungsdaten zu den bestehenden ausländischen Design- / Geschmacksmusteranmeldungen.

    6. Ähnliche Erzeugnisse/Designs

    Welche Erzeugnisse liegen dem Design, das Sie mit Ihrer beabsichtigten Anmeldung schützen wollen, nach Ihrer Kenntnis am nächsten? (Dies können sowohl eigene Erzeugnisse sein, als auch solche von Dritten.)
     

  • Grafische und fotografische Leistungen des Grafikstudios NEUMANN DESIGN

    Allein entscheidend für den Schutzumfang Ihres Designs sind die Wiedergaben des Designs, die mit der Designanmeldung hinterlegt werden. Daher bieten wir umfangreiche Leistungen zur Bebilderung Ihrer Designanmeldung:

    • Professionelle Fotografie
    • Digitale Bildbearbeitung
    • Optimierung Ihrer Fotos und Grafiken
    • Strichzeichnung

    Professionelle Produktfotografie liefert perfekte Lichtbilder für Ihre Designanmeldung

    Modellierung virtueller Prototypen dank digitaler Bildbearbeitung

    Optimierung der Tonwertverteilung, des Kontrastes und der Schärfe führen zu einer deutlich besseren Abbildungsqualität

    Die klassische Strichzeichnung als alternative Darstellungsform

    Professionelle Fotografie Ihres Designs

    Perfekt ausgeleuchtet werden Ihre Erzeugnisse im Fotostudio aus allen relevanten Perspektiven mit hochauflösenden Kameras aufgenommen. Aus den RAW-Dateien entstehen so perfekte Lichtbilder für Ihre Designanmeldung.

    Digitale Bildbearbeitung für Ihre Designanmeldung

    Vom einfachen Freisteller bis zur Modellierung ihres Designs zu einem virtuellen Prototypen – die digitale Bildbearbeitung bietet schier endlose Möglichkeiten zur fotorealistischen Darstellung Ihres Designs.

    Optimierung Ihrer eigenen Fotos und Grafiken für die Designanmeldung

    Verfügen Sie bereits über prinzipiell geeignete Fotos oder Grafiken, können diese in der Regel mit geringem Aufwand für Ihre Designanmeldung optimiert werden. Korrekturen der Tonwertverteilung, des Kontrastes und der Schärfe bieten die Grundlagen einer verbesserten Darstellung.

    Strichzeichnung Ihres Designs

    Im Rahmen dieser klassischen und sehr flexiblen Darstellungsform kann der Fokus der Visualisierung einfach gesteuert werden. Durch die Art der Strichführung werden die relevanten Merkmale Ihres Erzeugnisses besonders hervorgehoben. Die für die Designanmeldung zu transportierende Information wird so optimal umgesetzt.

    Alle Leistungen werden vom Grafikstudio NEUMANN DESIGN erbracht, das langjährige Erfahrung im Bereich der Produkt-Visualisierung besitzt.
     

Wichtige Grundlagen zum Designrecht und Designschutz werden auf der Seite Basics zum IP-Recht / Designrecht-Designschutz erläutert.

Ausführliche Informationen zu unseren Leistungen im Bereich Designrecht und Designschutz erhalten Sie auf der Seite Tätigkeitsfelder / Designrecht-Designschutz.