Handelsrecht / Gesellschaftsrecht

Im Handelsrecht beraten wir unsere Mandanten zu Kauf-, Werk- und sonstigen Lieferverträgen jeder Art. Hierzu gehören etwa klassische Handelsgeschäfte betreffend den Ein- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen Kaufleuten, Logistikverträge oder auch Verträge zur Herstellung bzw. Lieferung von Hard- und Software (siehe hierzu auch unter IT-Recht und Softwarerecht).

Überaus praxisrelevant ist die Gestaltung und Umsetzung von Vertriebsverträgen mit Handelsvertretern und Vertriebshändlern zur rechtssicheren Regelung der Absatzorganisation von Unternehmen. Wir unterstützen Sie in diesen Fragen auf nationaler wie auch internationaler Ebene.

Insgesamt stehen im Handelsrecht die Vertragsgestaltung, gerade auch mit Blick auf die Bestimmungen des AGB-Rechts, und die außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund.

Im Gesellschaftsrecht beraten wir unsere Mandanten etwa bei der Gründung von GbRs, GmbHs und anderen Gesellschaftsformen und wir bringen uns als Streitschlichter sowie nötigenfalls als Vertreter vor Schiedsgerichten und ordentlichen Gerichten ein, wenn Streit zwischen Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern besteht. Sofern in diesen Mandaten komplizierte steuer- oder erbrechtliche Fragestellungen zu klären sind, verfügen wir über enge Kontakte zu geeigneten Steuerberatern, die wir hinzuziehen können.

Wenn Sie Fragen zum Handels- oder Gesellschaftsrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
image_print