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Markenrecht / Kennzeichenschutz

Das Markenrecht befasst sich mit dem Schutz von Kennzeichnungen, die im geschäftlichen Verkehr Verwendung finden. Zu den mit dem Markengesetz geschützten Kennzeichen zählen insbesondere Marken – i.e. Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen – und Unternehmenskennzeichen – i.e. Zeichen zur Kennzeichnung von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Ergänzt wird das Markenrecht durch das Namensrecht aus § 12 BGB sowie das Firmenrecht nach §§ 17 ff. HGB (Erläuterungen zu den Grundlagen des Markenrechts finden Sie auf der Seite Grundlagen zum IP-Recht / Markenrecht).

Wir beraten und vertreten Sie in den zum Kennzeichen- und Markenrecht gehörenden Angelegenheiten umfassend. Zu unseren Leistungen zählen:

1. Markenanmeldeverfahren / Portfolioberatung

  • Rechtliche Beratung bei der Zeichenfindung.
  • Durchführung von Zeichenidentitäts- und Zeichenähnlichkeitsrecherchen zur Suche nach eventuell entgegenstehenden älteren Rechten Dritter weltweit.
  • Kollisionsprüfung bezüglich älterer Rechte Dritter.
  • Konzeption von nationalen und internationalen Markenportfolios, insbesondere Beratung zu dem im Einzelfall sinnvollen Umfang einer beabsichtigten Markenanmeldung sowie zu der geeigneten Registrierungsform als nationales Schutzrecht, Gemeinschafts­schutzrecht oder internationale Registrierung.
  • Weltweite Durchführung von Anmeldeverfahren für eingetragene Marken bei den jeweils zuständigen nationalen und/oder regionalen Markenämtern – sofern erforderlich, in Kooperation mit ausländischen Korrespondenzanwälten.

2. Amtsverfahren vor den Markenämtern

  • Vertretung gegenüber den Markenämtern, wenn diese Bedenken gegen die Eintragungsfähigkeit von Markenanmeldungen vorbringen.
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Markenämter vor dem Bundespatentgericht, vor dem Europäischen Gericht 1.Instanz sowie dem Europäischen Gerichtshof.
  • Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren, wenn ältere Rechte Dritter gegen eine Markenanmeldung eingewandt werden.

3. Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten sowie Verteidigung dagegen

  • Fertigung von vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate).
  • Überwachung jüngerer Markenanmeldungen, die mit eigenen älteren Rechten ggf. kollidieren.
  • Vertretung in außergerichtlich geführten Abmahnverfahren, insbesondere: Fertigung von Abmahnschriften, Verhandlung von Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen zur einvernehmlichen Lösung, Einleitung von Gegenmaßnahmen bei unberechtigten Abmahnungen.
  • Gestaltung von Lizenzverträgen.
  • Beantragung und Begleitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren durch die Zollbehörden.
  • Vertretung in Verfügungsverfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes, insbesondere: Fertigung von Verfügungsanträgen bzw. Schutzschriften an die zuständigen Gerichte, Vollstreckung von Verfügungen im In- und Ausland.
  • Vertretung in Verletzungsstreitsachen vor den ordentlichen Gerichten, bei Geltendmachung von Gemeinschaftsmarken ggf. mit Wirkung für die gesamte Europäische Union.
Wenn Sie Fragen zum Markenrecht und Kennzeichenschutz haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Grundlagen zum Markenrecht und Kennzeichenschutz werden auf der Seite Grundlagen zum IP-Recht / Markenrecht erläutert.