18.09.15

Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu dem Vergleichsvorschlag der Sparkasse Ulm vom 17.09.2015

1.         Wir, die Vertreter der Scala-Kläger begrüßen es sehr, wenn es stimmt, dass die Sparkasse Ulm die Scala-Rechtsstreite einvernehmlich lösen möchte. Dies war von Beginn an das Ziel, das die Kläger mit den erhobenen Klagen verfolgt haben. Seit dem Frühjahr 2013 wurden von uns daher immer wieder Einigungsversuche unternommen – öffentlich bekannte, wie öffentlich unbekannte -, auf die die Sparkasse bislang bedauerlicherweise nicht eingegangen ist. Hinzukommen die sehr aufwändigen Vergleichsverhandlungen, die die Kammer des Landgerichts Ulm im Frühjahr 2014 initiiert und teilweise mitgeführt hat. Auch die von der Kammer des Landgerichts selbst vorgeschlagenen Lösungen hat die Sparkasse zwei Mal, im Frühjahr 2014 sowie im Herbst 2014, abgelehnt. 

2.         Das nun vorliegende Einigungsangebot, das die Sparkasse nur den Klägern unterbreitet hat, für deren Klagen am kommenden Mittwoch, 23.09.2015, ein gemeinsamer Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Stuttgart terminiert ist (Verfahren Scala I und Scala V), werden wir sorgfältig prüfen und mit unseren Mandanten besprechen. 

3.         Bereits jetzt ist klar, dass es jedenfalls in der kurzen Zeit, die vor dem anstehenden Verhandlungstermin noch verbleibt, in dem Verfahren Scala I nicht mehr zu einem Vergleichsabschluss kommen wird. In dem Verfahren Scala V ist dies derzeit noch offen. 

4.         Vor dem Verhandlungstermin am kommenden Mittwoch werden wir über die vorliegende Erklärung hinaus nicht weiter öffentlich Stellung nehmen zu dem von der Sparkasse publik gemachten Vergleichsangebot.

Zu dessen Vorlage wurde die Sparkasse von dem zuständigen 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts aufgefordert, nachdem sie am 09.09.2015 durch ihren Pressesprecher verlauten ließ, dass „sie nach Stuttgart fahre, um sich zu einigen“ (SWP vom 09.09.2015, Lokalteil Ulm Neu-Ulm).

Wir gehen daher davon aus, dass uns der Senat Gelegenheit geben wird, zu dem Vergleichsangebot der Sparkasse in der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen. Möglicherweise wird der Senat auch selbst die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung ausloten wollen.

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