Massenentlassung im Rechtssinne, vulgo „Umorganisation“ – RA Lang vertritt Arbeitgeberseite

RA Lang vertritt erstmals ein mittelständisches Unternehmen bei der Abwicklung einer Massenentlassung im Rechtssinne, hier einem Stellenabbau von einem knappen Dutzend Arbeitsplätzen, der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses nötig wurde. Rechtsstreite, die mit einem Gerichtsurteil endeten, konnten zum Vorteil aller Beteiligten dabei erfreulicherweise vermieden werden. Erfreulicherweise konnten durchweg einvernehmliche Lösungen gefunden werden.