Allgemeines Zivilrecht
Basis unserer anwaltlichen Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht.
Wir beraten Sie zu den verschiedensten (Vertrags-)Beziehungen zwischen privaten und juristischen Personen jeder Art. Dazu zählen Kauf- und Werkverträge, Dienst- und Arbeitsverträge, Mietverträge sowie Darlehensverträge.
Ohnehin ist es so, dass Mandate, die ihrem Gegenstand nach anderen Rechtsgebieten zugewiesen werden, häufig weitgehend nach den Regeln des Allgemeinen Zivilrechts zu lösen sind.
In Einzelfällen, wie insbesondere dann, wenn unsere Mandanten unser persönliches Vertrauen oder unsere Kompetenz als Streitschlichter bzw. Verhandler von außergerichtlichen Lösungen in Anspruch nehmen, übernehmen wir auch Mandate in Familien- und Erbsachen.