RA Lang beantragt Einstweilige Verfügung gegen den Südwestrundfunk wegen Doku-Serie „Die Heli Retter“
Mit Schriftsatz vom 28.09.2026 hat RA Lang bei dem Landgericht Stuttgart für den von ihm vertretenen Antragsteller Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt mit dem Ziel, dem Südwestrundfunk die weitere Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Folge 2 aus Staffel 1 der Doku-Serie „Die Heli Retter“ mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
In Folge 2 der jüngst gestartete Reality-Doku-Serie werden die Luftretter der ADAC-Luftrettungsstation Ulm mit dem Hubschrauber „Christoph 22“ unter anderem bei einem Rettungseinsatz gezeigt, bei dem der Vater des Antragstellers mit einem Radlader tödlich verunglückte. Dabei werden mehrere Sequenzen gezeigt, in denen u.a. der Tod des Vaters festgestellt wird, der Vater, eingeklemmt unter dem tonnenschweren Radlader, mit einer Decke zugedeckt wird, und es wird von Prof. Hossfeld detailliert geschildert, wir der Todeskampf des Verunglückten im Einzelnen abgelaufen sein dürfte. Auch der Antragssteller selbst wird an der Unglücksstelle gefilmt und seine schmerzerfüllten ersten Reaktionen auf den tragischen Todesfall seines Vaters werden in der Folge sehr breit thematisiert. Dabei wurde weder von dem Antragsteller noch von anderen nahen Angehörigen des verunglückten Mannes von dem Südwestrundfunk eine Einwilligung zur Veröffentlichung des (ungefragt) angefertigten Filmmaterials eingeholt.
Die angegriffene Folge 2 mit dem Bericht zu dem Radladerunglück ist derzeit (leider) noch abrufbar in der ARD-Mediathek unter dem folgenden Link:
Die streitgegenständlichen Szenen zu dem Unglücksfall starten etwa bei Minute 24:30 und dauern ca. 20 (kaum erträgliche) Minuten lang.
Man möge sich selbst ein Bild machen! Darf es sein, dass ein höchst privater, geradzu intimer Moment wie der Todesmoment des eigenen Vaters ohne die Zustimmung (!) der beteiligten Personen sowie der nahen Angehörigen des Verunglückten zum Gegenstand einer öffentlichen Zurschaustellung gemacht wird, wie dies vorliegend passiert ist?
Keinerlei Vorwurf geht dabei an die beteiligten Luftretter, wie insb. die Ärzte, Sanitäter und Piloten. An deren Verhalten, Aussagen und Auftreten soll hiermit keine Kritik geäußert werden. Dasselbe gilt für das Konzept der Doku-Serie an sich.
Entscheidend ist nur, dass ein solch detaillierter Bericht nicht ohne die vorherige Zustimmung der Betroffenen öffentlich gemacht werden darf, zumal die Identitäten der Betroffenen für einen unüberschaubar großen Personenkreis natürlich erkennbar bzw. von vornherein bekannt sind, auch wenn das Opfer und die am Unglücksort anwesenden Betroffenen in dem Bericht selbst nicht zu erkennen bzw. sehr stark verpixelt sind.