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Fortgang der Scala-Rechtsstreite nach den ersten Urteilen des OLG Stuttgart

Soweit Stand heute absehbar, ist davon auszugehen, dass die Scala-Rechtsstreite wie folgt weitergehen:

1. Die vor dem Landgericht Ulm und Oberlandesgericht Stuttgart anhängigen Verfahren laufen grundsätzlich unverändert weiter. Jeder Sparer, der seine Rechte durchsetzen möchte, muss sie selbständig geltend machen.

2. Vor dem Landgericht Ulm sind die nächsten Verhandlungstermine auf Mittwoch, 11.11.2015, und Montag, 16.11.2015, bestimmt. Am 16.11.2015 sollen wieder zwei Umstellerklagen verhandelt werden, also Fälle des Typs, bei dem die Sparkasse in früheren Scala-Verfahren kurz vor den jeweiligen Verhandlungsterminen stets Anerkenntnisse erklärt hat, mit denen sie die geltend gemachten Ansprüche quasi „freiwillig“ zugestanden hat (so in Sachen Scala XI und Scala XII).

3. Zudem ist geplant, baldmöglichst erneut Gespräche über eine einvernehmliche Lösung zu führen. Wir, die IP-Kanzlei Lang, würden einen weiteren Versuch, zu einer Einigung zu kommen, jedenfalls sehr begrüßen. Im Gerichtssaal haben wir gestern mit den Vertretern der Sparkasse solche Gespräche dem Grunde nach bereits vereinbart. Bedingung ist dabei, dass (1) die Gespräche an der aktuellen prozessualen Lage orientiert sind und (2) Lösungen für alle unsere Mandanten gesucht werden, mithin für Nicht-Umsteller ebenso wie für Umsteller und Ratenaussetzer.

4. Parallel zu alledem wird abzuwarten sein, ob die Sparkasse gegen das in Sachen Scala I ergangene Urteil des Oberlandesgerichts die zur Kündigungsfrage zugelassene Revision sowie (ggf. zusätzlich in Bezug auf die anderen Streitfragen) Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen wird. Die von ihr für diese Rechtsmittel zu beachtende Frist beträgt einen Monat ab Zustellung des Berufungsurteils (wobei wir davon ausgehen, dass diese Zustellung in den nächsten 1-2 Wochen passieren wird).