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	<title>Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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	<title>Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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		<title>Vorläufiges Ergebnis der ersten beiden Scala-Verhandlungstermine vor dem Landgericht Ulm &#8211; Weiteres Vorgehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Apr 2014 09:50:31 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie bereits vielfach berichtet, wurde am gestrigen Montag, 31.03.2014, vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm die erste Klage eines Scala-Sparers (Az. LG Ulm 4 O 273/13 - "Scala I"), die von Rechtsanwalt Lang vertreten wurde, und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale verhandelt (Az. LG Ulm 4 O 364/13). In der Klage des Scala-Sparers "Scala I" wurden dem Gericht im  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/verhandlungstermine-scala-vorlaeufiges-ergebnis/">Vorläufiges Ergebnis der ersten beiden Scala-Verhandlungstermine vor dem Landgericht Ulm &#8211; Weiteres Vorgehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits vielfach berichtet, wurde am gestrigen Montag, 31.03.2014, vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm die erste Klage eines Scala-Sparers (Az. LG Ulm 4 O 273/13 &#8211; &#8222;Scala I&#8220;), die von Rechtsanwalt Lang vertreten wurde, und die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale verhandelt (Az. LG Ulm 4 O 364/13).</p>
<p>In der Klage des Scala-Sparers &#8222;Scala I&#8220; wurden dem Gericht im Wesentlichen zwei Streitfragen gestellt:</p>
<ol>
<li>Darf der Kläger seine monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- einseitig bestimmen?</li>
<li>Hat die Sparkasse Ulm die Möglichkeit, den Scala-Sparvertrag des Klägers vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 25 Jahren ordentlich zu kündigen? Oder mit anderen Worten: Steht der Sparkasse Ulm ein Kündigungsrecht aus Vertrag und/oder Gesetz, wie insbesondere aus §§ 488, 489 BGB, zu?</li>
</ol>
<p>Die Kammer hält diesen Rechtsstreit für entscheidungsreif. In ihrer vorläufigen Rechtseinschätzung hat sie beide Fragen zu Gunsten des Klägers beantwortet.</p>
<p>Beiden Streitparteien wurde nun noch ein ergänzendes Schriftsatzrecht gewährt, das Ende Mai 2014 endet. Termin zur <strong>Verkündung einer Entscheidung</strong> hat die Kammer bestimmt auf den <strong>30.06.2014</strong>. Dann beabsichtigt die Kammer den Erlass eines Urteils, mit dem abschließend klar sein wird, wie das Landgericht Ulm die beiden vorgenannten Fragen beurteilt.</p>
<p>In der Klage der Verbraucherzentrale geht es um die Frage, ob die Sparkasse Ulm ein eigenes Kündigungsrecht aus einer bestimmten Klausel herleiten kann, die von ihr regelmäßig in dem Sparkassenbuch zu den Scala-Verträgen vermerkt wurde. Die Frage, ob der Sparkasse ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht, hat die Kammer hier implizit geprüft.</p>
<p>Dieser Streit ist nicht entscheidungsreif, insbesondere deshalb, weil eine Beweisaufnahme zu der Frage erforderlich ist, ob sich die Sparkasse in wenigstens einem Einzelfall auf die streitige Klausel überhaupt berufen hat. Als weiteren Verhandlungstermin hat die Kammer in dieser Sache den 07.07.2014 bestimmt.</p>
<p>Gegen das für den 30.06.2014 erwartete Urteil des Landgerichts Ulm in Sachen Scala I wird die Sparkasse Ulm Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart einlegen können. Danach wird in dritter Instanz noch eine Revision zum Bundesgerichtshof in Betracht kommen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/verhandlungstermine-scala-vorlaeufiges-ergebnis/">Vorläufiges Ergebnis der ersten beiden Scala-Verhandlungstermine vor dem Landgericht Ulm &#8211; Weiteres Vorgehen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Zur Frage der Grundzinsberechnung &#8211; Schlichtung weitgehend gescheitert</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparkasse-ulm-einigungsvorschlag-schlichtungsstelle/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Mar 2014 07:56:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. Dr. Hansjörg Lohrmann, hat die Schlichtung der Streitfrage, wie der variable Grundzins zu den Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm zu berechnen ist, im Ergebnis als gescheitert erklärt, weil die Sparkasse Ulm eine Einigung über nachträgliche Zinszahlungen ablehne. Der Minimalvorschlag des Schlichters geht nun dahin, dass die Sparkasse  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparkasse-ulm-einigungsvorschlag-schlichtungsstelle/">Zur Frage der Grundzinsberechnung &#8211; Schlichtung weitgehend gescheitert</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D. Dr. Hansjörg Lohrmann, hat die Schlichtung der Streitfrage, wie der variable Grundzins zu den Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm zu berechnen ist, im Ergebnis als gescheitert erklärt, weil die Sparkasse Ulm eine Einigung über nachträgliche Zinszahlungen ablehne. Der Minimalvorschlag des Schlichters geht nun dahin, dass die Sparkasse Ulm sich gegenüber den Beschwerdeführern dazu verpflichtet, auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2019 zu verzichten. Dahinter steht die Idee, dass die Scala betreffenden Streitfragen bis dahin verbindlich durch die Gerichte geklärt sein müssten und es den Scala-Kontoinhabern so erspart bleibe, eigene gerichtliche Schritte einleiten zu müssen, nur um eine Verjährungshemmung bezüglich der Zinsen zu erreichen.</p>
<p>Zu der von der Sparkasse erhobenen Verjährungseinrede hat der Schlichter ansonsten wörtlich das Folgende festgestellt: &#8222;In erster Linie appelliere ich an sie, diesen Einwand komplett fallen zu lassen. Es sollte eigentlich nicht sein, dass eine Sparkasse sich gegenüber Zinsansprüchen ihrer Sparer mit dem Einwand der Verjährung einer Nachzahlung entziehen will.&#8220;.</p>
<p>Keinen Zweifel hat der Schlichter zudem daran gelassen, dass sämtliche von der Sparkasse Ulm vorgebrachten Argumente, mit denen sie die von ihr vorgenommene Grundzinsberechnung begründet, nicht tragfähig seien. In einem ausführlichen Anhang zu seinem Einigungsvorschlag hat sich der Schlichter dabei mit jedem einzelnen Argument der Sparkasse detailliert auseinander gesetzt. Unter anderem geht der Schlichter ohne weiteres von der Anwendbarkeit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Berechnung von variablen Zinsen aus. Das erstmals von der Sparkasse vorgebrachte Argument, dass sie die Bonuszinsen in der Vergangenheit grundlegend falsch zu ihren Ungunsten berechnet habe und ihr deshalb nun sogar Bereicherungsansprüche gegen die Scala-Sparer zustünden (siehe dazu <a title="Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? – Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparkasse-ulm-grundzins/" target="_blank">Post vom 26.03.2014</a>), widerlegt er im Wesentlichen mit dem Hinweis darauf, dass die Sparkasse die Scala-Verträge über nahezu 21 Jahre lang in eindeutiger Weise gehandhabt habe. Es müsse deshalb bei dem bisherigen Verständnis der vereinbarten Bonuszinsstaffel bleiben, das insoweit zudem mit dem Verständnis der Sparer übereinstimme.</p>
<p>Interessant ist schließlich noch die Schätzung, die der Schlichter auf Basis der ihm vorliegenden Sachverhalte zur Höhe der von der Sparkasse Ulm zu wenig gutgeschriebenen Grundzinsen angibt: Er schätzt die Zinsnachzahlungsansprüche in der Regel auf € 1.000,- bis 4.000,- je Scala-Konto, in Einzelfällen mit schon länger hohem Guthabenstand auch darüber. Dabei stellt der Schlichter klar, dass diese Nachzahlungsansprüche grundsätzlich für alle Scala-Kontoinhaber bestehen, also auch für diejenigen, die ihre Scala-Konten zugunsten eines der Alternativangebote der Sparkasse aufgelöst haben. Rechnet man das auf ca. 22.000 Scala-Konten hoch, die nach Angaben der Sparkasse zum Jahreswechsel 2012/2013 noch bestanden, ergäbe sich also ein zweistelliger Millionenbetrag an rückwirkenden Zinsansprüchen, die die Sparkasse zu begleichen hätte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparkasse-ulm-einigungsvorschlag-schlichtungsstelle/">Zur Frage der Grundzinsberechnung &#8211; Schlichtung weitgehend gescheitert</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? &#8211; Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparkasse-ulm-grundzins/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Mar 2014 07:18:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Lang erweitert namens der Kläger die zweite, von ihm vertretene Scala-Klage vor dem Landgericht Ulm (es sind derzeit für 15 Kläger Verfahren anhängig, siehe dazu Post vom 07.12.2013). Zur Entscheidung des Gerichts wird nun auch noch die weitere Streitfrage gestellt, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparkasse-ulm-grundzins/">Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? &#8211; Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Lang erweitert namens der Kläger die zweite, von ihm vertretene Scala-Klage vor dem Landgericht Ulm (es sind derzeit für 15 Kläger Verfahren anhängig, siehe dazu <a title="Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben – Klagewelle aber nicht beabsichtigt" href="http://www.ip-kanzlei.de/weitere-klagen-zu-scala-sparkasse-ulm/" target="_blank">Post vom 07.12.2013</a>). Zur Entscheidung des Gerichts wird nun auch noch die weitere Streitfrage gestellt, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins zu den Scala-Verträgen zutreffend berechnet und festgesetzt hat. Diese Frage ist bislang weder Gegenstand der ersten Scala-Klage noch der Klage der Verbraucherzentrale, die beide am kommenden Montag, 31.03.2014, ab 14 Uhr vor dem Landgericht Ulm verhandelt werden.</p>
<p>Eingehend geprüft wurde die von der Sparkasse vorgenommene Berechnung des Grundzinses dagegen in diversen Schlichtungsverfahren, die mehrere Scala-Kontoinhaber &#8211; auf Anregung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg &#8211; vor der Schlichtungsstelle des Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg anhängig gemacht haben. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Zu dem derzeitigen Verfahrensstand lässt sich aber das Folgende berichten:</p>
<ul>
<li>Der Schlichter der Sparkassen-Finanzgruppe, Vorsitzender Richter am OLG a.D. Dr. Hansjörg Lohrmann, kam in der Begründung seines noch vorläufigen Vorschlages zur einvernehmlichen Lösung zu dem Ergebnis, dass die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins in der Vergangenheit falsch berechnet hat, weil sie die dazu von dem Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung vorgegebenen Grundsätze missachtet hat.</li>
<li>Den vorläufigen Regelungsvorschlag des Schlichters lehnte die Sparkasse Ulm ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Schlichtung unzulässig sei, weil sie eine grundsätzliche Rechtsfrage betreffe und die von dem Schlichter als einschlägig erachtete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar sei. Zudem stellte die Sparkasse erstmals Gegenansprüche aus Bereicherungsrecht gegen die Scala-Sparer in den Raum, die sie damit begründet, dass sie den in den Scala-Verträgen vereinbarten Bonuszins in der Vergangenheit durchgängig falsch zu ihren Ungunsten berechnet habe. Der Bonuszins müsse für jede monatliche Sparrate separat berechnet werden, so dass beispielsweise eine Sparrate, die im 10. Einzahlungsjahr eingezahlt wird, nicht sogleich mit den für dieses Jahr vorgesehenen 2% Bonuszins zu verzinsen sei, sondern gemäß der Zinsstaffel zunächst mit 0 % in den ersten beiden Jahren nach Einzahlung, in den Jahren 3 und 4 dann mit 0,5 % und so fort.</li>
<li>Weiterhin ist interessant, dass die Sparkasse dann noch einen eigenen, derzeit gültigen Vergleichsvorschlag unterbreitet hat, der nahezu identisch ist mit dem zuletzt bis 15.12.2013 befristeten Alternativangebot, mit dessen Annahme die Scala-Sparer ihre bestehenden Scala-Verträge auflösen sollten.</li>
</ul>
<p>Nach alledem ist klar, dass die Schiedsstellenverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung der Frage führen werden, wie der variable Grundzins für die Scala-Verträge &#8211; insbesondere auch in der Zukunft &#8211; zu berechnen ist. Die Erweiterung der zweiten Scala-Klage war damit unumgänglich.</p>
<p>Entsprechende weitere Klageerweiterungen für einige andere Scala-Klagen werden kurzfristig erfolgen.</p>
<p>Sollten die Klageerweiterungen erfolgreich sein und die Sparkasse Ulm zu einer Neuberechnung der Zinsen verurteilt werden, ist zu erwarten, dass sie signifikante Zinsgutschriften für die Vergangenheit leisten muss. Wie hoch diese sein könnten, ist derzeit noch nicht zuverlässig abschätzbar. Für einen Scala-Sparer, der in der Vergangenheit ein durchschnittliches Guthaben in Höhe von € 10.000,- angespart hatte, könnte sich die Gesamtsumme an zu wenig gutgeschriebenen Zinsen aber ohne weiteres auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Betrag belaufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparkasse-ulm-grundzins/">Hat die Sparkasse Ulm den Grundzins zu den Scala-Verträgen unzutreffend zu ihren Gunsten berechnet? &#8211; Rechtsanwalt Lang erweitert die zweite Scala-Klage</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Sparkasse Ulm versucht, die Klärung der Kündigungsfrage zu verhindern</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/sparkasse-ulm-scala-sparvertraege-kuendigung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Mar 2014 18:01:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In einer weiteren Stellungnahme zu der ersten Scala-Klage, die am 31.03.2014 vor dem Landgericht Ulm verhandelt wird, hat sich die Sparkasse Ulm auf die angebliche Unzulässigkeit des weiteren Klageantrags des Klägers berufen, mit dem dieser feststellen lassen will, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht ordentlich kündigen kann (zur Klageerweiterung siehe Post vom 07.02.2014). Als Begründung  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/sparkasse-ulm-scala-sparvertraege-kuendigung/">Sparkasse Ulm versucht, die Klärung der Kündigungsfrage zu verhindern</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In einer weiteren Stellungnahme zu der ersten Scala-Klage, die am 31.03.2014 vor dem Landgericht Ulm verhandelt wird, hat sich die Sparkasse Ulm auf die angebliche Unzulässigkeit des weiteren Klageantrags des Klägers berufen, mit dem dieser feststellen lassen will, dass die Sparkasse die Scala-Verträge nicht ordentlich kündigen kann (zur Klageerweiterung siehe Post vom 07.02.2014).</p>
<p>Als Begründung für die angebliche Unzulässigkeit hat die Sparkasse vorgetragen, dass sie die Kündigung des Scala-Sparvertrages zu keinem Zeitpunkt angedroht habe. Der Kläger müsse die Kündigung abwarten und könne erst dann gerichtlich vorgehen.</p>
<p>Demgegenüber hat der Kläger die Zulässigkeit seines Feststellungantrages damit begründet, dass er ein berechtigtes Interesse habe zu wissen, ob er sich auf den langfristigen Fortbestand seines Sparkontos verlassen könne oder er mit einer jederzeitigen Kündigung durch die Sparkasse rechnen müsse.</p>
<p>Über die Zulässigkeit der von dem Kläger anhängig gemachten Klageerweiterung wird das Landgericht nun in dem anstehenden Verhandlungstermin zu entscheiden haben.</p>
<p>Klar ist aber bereits jetzt, dass die Sparkasse &#8211; entgegen ihrer Ankündigung in ihrer Pressemitteilung vom 13.01.2014 &#8211; die umfassende Klärung der Streitfragen, die sich zu den Scala-Sparverträgen stellen, nicht fördern, sondern eher verzögern oder sogar verhindern will.</p>
<p>Das ihr angeblich zustehende Kündigungsrecht leitet die Sparkasse bislang ausschließlich aus dem Gesetz her. Vertragliche Kündigungsrechte, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergeben, nimmt sie dagegen nicht für sich in Anspruch (dies hatten wir schon im Vorfeld erwartet, siehe dazu den Post vom 07.02.2014). Konkret beruft sie sich dabei auf § 488 Abs. 3 BGB sowie § 489 Abs. 2 BGB.</p>
<p>Rechtsanwalt Lang hat demgegenüber eingewandt, dass diese Normen auf den Streitfall nicht anwendbar seien und dafür eine Vielzahl von Gründen vorgetragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/sparkasse-ulm-scala-sparvertraege-kuendigung/">Sparkasse Ulm versucht, die Klärung der Kündigungsfrage zu verhindern</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<item>
		<title>Neuer Verhandlungstermin ist der 31.03.2014</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/neuer-verhandlungstermin-am-31-03-2014/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Feb 2014 18:18:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Sachen der ersten Scala-Klage (siehe dazu insbesondere die Posts vom 07.02.2014 und vom 06.12.2013) ist der neue Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ulm bestimmt worden auf 31.03.2014, 15 Uhr. Mit der Klage sollen im Wesentlichen zwei Fragen geklärt werden: (1) Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate für seinen Scala-Sparvertrag einseitig in der Marge zwischen € 25,- bis € 2.500,- beliebig festzusetzen und  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/neuer-verhandlungstermin-am-31-03-2014/">Neuer Verhandlungstermin ist der 31.03.2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Sachen der ersten Scala-Klage (siehe dazu insbesondere die Posts vom <a title="Rechtsanwalt Lang erweitert die erste Klage in Sachen Scala-Sparverträge" href="http://www.ip-kanzlei.de/rechtsanwalt-lang-erweitert-die-erste-klage-in-sachen-scala-sparvertraege/" target="_blank">07.02.2014 </a>und vom <a title="Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-ulm-klageerwiderung/" target="_blank">06.12.2013</a>) ist der neue Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ulm bestimmt worden auf 31.03.2014, 15 Uhr. Mit der Klage sollen im Wesentlichen zwei Fragen geklärt werden: (1) Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate für seinen Scala-Sparvertrag einseitig in der Marge zwischen € 25,- bis € 2.500,- beliebig festzusetzen und zu ändern; (2) Kann die Sparkasse Ulm den Scala-Vertrag mit dem Kläger vor Ablauf der mindestens 25-jährigen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.</p>
<p>Die Klage der Verbraucherzentrale, die sich ebenfalls um eine Klärung der Kündigungsfrage bemüht, wird ebenfalls am 31.03.2014, eine Stunde früher um 14 Uhr vor der selben Kammer des Landgerichts Ulm verhandelt.</p>
<p>Beide Verhandlungen sind öffentlich. Besuchern, die die Verhandlungen persönlich verfolgen wollen, wird empfohlen, rechtzeitig vor 14 Uhr im Landgericht Ulm, Olgastraße 106, zu sein.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/neuer-verhandlungstermin-am-31-03-2014/">Neuer Verhandlungstermin ist der 31.03.2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Lang erweitert die erste Klage in Sachen Scala-Sparverträge</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/rechtsanwalt-lang-erweitert-die-erste-klage-in-sachen-scala-sparvertraege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Feb 2014 09:41:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Lang hat die erste, bereits im August anhängig gemachte Klage in Sachen Scala-Sparverträge gegen die Sparkasse Ulm im Auftrag des Klägers erweitert. Nach dem neuen Klageantrag soll das Landgericht nun auch feststellen, dass die Sparkasse Ulm vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Scala-Sparvertrages des Klägers hat. Bislang war diese erste  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/rechtsanwalt-lang-erweitert-die-erste-klage-in-sachen-scala-sparvertraege/">Rechtsanwalt Lang erweitert die erste Klage in Sachen Scala-Sparverträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Lang hat die erste, bereits im August anhängig gemachte Klage in Sachen Scala-Sparverträge gegen die Sparkasse Ulm im Auftrag des Klägers erweitert. Nach dem neuen Klageantrag soll das Landgericht nun auch feststellen, dass die Sparkasse Ulm vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit kein Recht zur ordentlichen Kündigung des Scala-Sparvertrages des Klägers hat. Bislang war diese erste Scala-Klage nur darauf gerichtet, die Sparkasse Ulm zu verurteilen, von dem Kläger beauftragte Erhöhungen der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- auszuführen.</p>
<p>Die nun vorgenommene Klageerweiterung erfolgt in dem Bemühen, eine umfassende Klärung der beiden zentralen Streitpunkte der Scala-Streitsache &#8211; i.e. betreffend das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung und das Recht des Scala-Sparers zur einseitigen Ratenerhöhung &#8211; zu erreichen.</p>
<p>Eine solche umfassende Klärung war aufgrund der bisher anhängigen Klageverfahren, d.h. der diesseits vertretenen Klagen von mehr als einem Dutzend Scala-Kontoinhabern auf Ratenerhöhung sowie der Klage der Verbraucherzentrale nicht zu erwarten (siehe dazu bereits den <a title="Klage der Verbraucherzentrale zu Scala: Keine abschließende Klärung der Kündigungsfrage zu erwarten" href="http://www.ip-kanzlei.de/klage-verbraucherzentrale-sparkasse-ulm/">Post vom 03.12.2013</a>). Grund dafür ist, dass sich insbesondere die Klage der Verbraucherzentrale &#8211; soweit diesseits bekannt &#8211; nur auf einen Teilaspekt der Kündigungsfrage bezieht (und aus zwingenden rechtlichen Gründen wohl auch nur beziehen kann). Soweit bekannt, soll die Sparkasse Ulm mit der Klage der Verbraucherzentrale verurteilt werden, es zu unterlassen, sich gegenüber den Scala-Kontoinhabern darauf zu berufen, dass ihr aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Scala-Sparverträgen ein Kündigungsrecht zustehe. Wenn dies stimmt, bezieht sich die Klage der Verbraucherzentrale also nur auf angebliche „vertragliche Kündigungsrechte“.</p>
<p>Die Sparkasse Ulm nimmt nach unserer Kenntnis jedoch in erster Linie (angebliche) „gesetzliche Kündigungsrechte“ für sich in Anspruch, so z.B. § 489 Abs. 1, 2 BGB. In der außergerichtlichen Korrespondenz mit Rechtsanwalt Lang bezog sie sich sogar ausschließlich darauf. Freilich ergibt sich nach unserer Rechtsauffassung auch aus Gesetz kein ordentliches Kündigungsrecht für die Sparkasse Ulm.</p>
<p>Die von Rechtsanwalt Lang vorgenommene Klageerweiterung ist also nun der Versuch, zu diesen angeblichen gesetzlichen Kündigungsrechten, die voraussichtlich streitentscheidend sein werden, eine Entscheidung des Gerichts zu erhalten.</p>
<p>Darüber hinaus wird sich anhand der Reaktion der Sparkasse Ulm auf diese Klageerweiterung zeigen, ob sie, wie sie es in ihren Pressemitteilungen sinngemäß verlautbaren ließ, die gerichtliche Klärung der Streitsache tatsächlich fördern will, oder ob sie sich doch eher aus einer Verzögerung der Streitsache Vorteile verspricht.</p>
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		<title>Verhandlungstermin der ersten beiden Scala-Klagen erneut verschoben</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/neuer-verhandlungstermin-ende-maerz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2014 15:23:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Ulm hat die ursprünglich für 09.12.2013 terminierte, dann auf 17.02.2014 verlegte mündliche Verhandlung in dem ersten Rechtsstreit in Sachen Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm erneut verschoben. Grund ist die Neubesetzung des Vorsitzes der für den Streitfall zuständigen 4. Zivilkammer des Landgerichts zum 01.02.2014. Von der Terminsverlegung ist auch die Klage der Verbraucherzentrale betroffen, die zeitgleich  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Ulm hat die ursprünglich für 09.12.2013 terminierte, dann auf 17.02.2014 verlegte mündliche Verhandlung in dem ersten Rechtsstreit in Sachen Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm erneut verschoben. Grund ist die Neubesetzung des Vorsitzes der für den Streitfall zuständigen 4. Zivilkammer des Landgerichts zum 01.02.2014. Von der Terminsverlegung ist auch die Klage der Verbraucherzentrale betroffen, die zeitgleich mit der von Rechtsanwalt Lang vertretenen Klage stattfinden sollte. Der neue Verhandlungstermin soll nun auf Ende März 2014 bestimmt werden. Das genaue Datum steht noch nicht fest.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/neuer-verhandlungstermin-ende-maerz/">Verhandlungstermin der ersten beiden Scala-Klagen erneut verschoben</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Sparkasse kündigt Scala-Verträge vorläufig nicht &#8211; sie wartet die im Februar stattfindenden Gerichtsverhandlungen ab</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparvertraege-sparkasse-ulm-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Jan 2014 18:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer Pressemitteilung, die die Sparkasse Ulm im Anschluss an eine Sitzung ihres Verwaltungsrates am 13.01.2014 herausgab, wird sie nun zunächst die am 17.02.2014 stattfindenen Gerichtsverhandlungen abwarten, ehe sie über ihr weiteres Vorgehen entscheidet. Sie wird die fortbestehenden ca. 8.000 Scala-Verträge (so die Angaben der Sparkasse) vorläufig also insbesondere nicht kündigen. Das Landgericht Ulm hat in zwei  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparvertraege-sparkasse-ulm-2/">Sparkasse kündigt Scala-Verträge vorläufig nicht &#8211; sie wartet die im Februar stattfindenden Gerichtsverhandlungen ab</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Pressemitteilung, die die Sparkasse Ulm im Anschluss an eine Sitzung ihres Verwaltungsrates am 13.01.2014 herausgab, wird sie nun zunächst die am 17.02.2014 stattfindenen Gerichtsverhandlungen abwarten, ehe sie über ihr weiteres Vorgehen entscheidet. Sie wird die fortbestehenden ca. 8.000 Scala-Verträge (so die Angaben der Sparkasse) vorläufig also insbesondere nicht kündigen.</p>
<p>Das Landgericht Ulm hat in zwei Scala-Rechtsstreiten für den 17.02.2014 mündliche Verhandlungen terminiert: (1) in dem ersten, von Rechtsanwalt Lang im August 2013 anhängig gemachten Verfahren, in dem ein Scala-Kontoinhaber auf Erhöhung seiner monatlichen Sparrate klagt, und (2) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse, in dem es dieser verboten werden soll, das von ihr behauptete Kündigungsrecht mit einer bestimmten Klausel aus den AGB zu den Scala-Sparverträgen zu begründen.</p>
<p>In ihrer Pressemitteilung betont die Sparkasse freilich mit Nachdruck, dass sie weiterhin bei ihrer wiederholt geäußerten Rechtsauffassung bleibt, wonach sie die Scala-Sparverträge nicht fortführen müsse, d.h. diese kündigen könne. Diese Position will sie nun auch &#8222;in die anstehenden Rechtsverfahren einbringen&#8220;.</p>
<p>Diese Absicht der Sparkasse wird jedenfalls von der Mehrheit der von Rechtsanwalt Lang vertretenen Mandanten begrüßt, wenngleich natürlich abzuwarten bleibt, was die Sparkasse damit konkret meint.</p>
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		<title>Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben &#8211; Klagewelle aber nicht beabsichtigt</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/weitere-klagen-zu-scala-sparkasse-ulm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Dec 2013 06:11:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Lang hat für acht Mandanten, die zusammen elf Scala-Verträge haben, mehrere neue Klagen gegen die Sparkasse Ulm erhoben. Darüber hinaus sind weitere Klagen in Vorbereitung. Bei allen Klagen geht es,  wie schon in der ersten, bereits im August erhobenen Klage (dazu Post vom 21.08.2013), wieder allein um die Frage, ob die Sparkasse verpflichtet ist, Ratenerhöhungen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/weitere-klagen-zu-scala-sparkasse-ulm/">Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben &#8211; Klagewelle aber nicht beabsichtigt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Lang hat für acht Mandanten, die zusammen elf Scala-Verträge haben, mehrere neue Klagen gegen die Sparkasse Ulm erhoben. Darüber hinaus sind weitere Klagen in Vorbereitung.</p>
<p>Bei allen Klagen geht es,  wie schon in der ersten, bereits im August erhobenen Klage (dazu <a title="Scala Sparkasse Ulm: Klageerhebung" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-sparkasse-ulm/" target="_blank">Post vom 21.08.2013</a>), wieder allein um die Frage, ob die Sparkasse verpflichtet ist, Ratenerhöhungen der Kontoinhaber in der Marge zwischen € 25,- und € 2.500,- auszuführen.</p>
<p>Anlass für die Erhebung der weiteren Klagen war der Inhalt der Klageerwiderung der Sparkasse in dem ersten Klageverfahren. Darin bringt die Sparkasse auch Argumente vor, die die konkreten Umstände des Vertragsabschlusses mit dem dortigen Kläger betreffen (siehe dazu den <a title="Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-ulm-klageerwiderung/" target="_blank">Post vom 06.12.2013</a>). So bestreitet es die Sparkasse etwa, dass der Kläger von dem streitgegenständlichen Werbeflyer, in dem allein die Ratenänderungsmöglichkeit detailliert beschrieben ist, überhaupt Kenntnis erlangt habe.</p>
<p>Weil nun nicht mehr ausgeschlossen werden kann, dass es auf solche einzelfallabhängigen Umstände ankommt, hat es sich zugleich als Illusion erwiesen, dass dem Ausgang des ersten Scala-Rechtsstreits automatisch Musterwirkung für sämtliche Scala-Fälle der anderen Kontoninhaber zukommt. Es ist daher nicht weiter vertretbar, die anderen Scala-Kontoinhaber pauschal auf das erste anhängige &#8222;Musterverfahren&#8220; zu verweisen und für diese generell keine eigenen Klagen zu erheben. Diese Strategie hat Rechtsanwalt Lang noch bis zum Eingang der Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit verfolgt.</p>
<p>Andererseits geht es auch jetzt nach wie vor nicht darum, die Sparkasse mit einer beliebigen Klagewelle zu überziehen. Die nun anhängig gemachten Klagen stehen allesamt repräsentativ für bestimmte Unterfälle, die ihrerseits jeweils wiederum Musterwirkung für eine Mehrzahl von Scala-Fällen erlangen können. So befassen sich die neuen Klagen etwa mit Scala-Verträgen aus unterschiedlichen Jahren und unterscheiden sich darüber hinaus darin, welche Dokumente bei Vertragsschluss konkret vorlagen bzw. was von den Vertragsparteien im Einzelnen besprochen wurde.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/weitere-klagen-zu-scala-sparkasse-ulm/">Weitere Klagen in Sachen Scala gegen die Sparkasse Ulm erhoben &#8211; Klagewelle aber nicht beabsichtigt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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		<title>Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparvertraege-ulm-klageerwiderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2013 06:15:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts bis zu dem ersten Verhandlungstag]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Sparkasse Ulm hat in dem ersten Scala-Rechtsstreit auf die Klage erwidert und erwartungsgemäß Abweisung der Klage in vollem Umfang beantragt. In dem Post vom 21.08.2013 wurde bereits ausführlich über die erste in Sachen „Scala Sparverträge Sparkasse Ulm“ erhobene Klage vor dem Landgericht Ulm berichtet. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Frage,  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparvertraege-ulm-klageerwiderung/">Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2><span style="color: #666666;">Die Sparkasse Ulm hat in dem ersten Scala-Rechtsstreit auf die Klage erwidert und erwartungsgemäß Abweisung der Klage in vollem Umfang beantragt.</span></h2>
<p>In dem <a title="Scala Sparkasse Ulm: Klageerhebung" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-sparkasse-ulm/" target="_blank">Post vom 21.08.2013</a> wurde bereits ausführlich über die erste in Sachen „Scala Sparverträge Sparkasse Ulm“ erhobene Klage vor dem Landgericht Ulm berichtet. In diesem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob der Kläger berechtigt ist, die monatliche Sparrate zu seinem Scala-Sparvertrag innerhalb der Marge von € 25,- bis € 2.500,- frei zu wählen und beliebig zu ändern. Die Sparkasse verweigert Ratenerhöhungen seit November 2012 generell gegenüber allen Scala-Kontoinhabern (zur Klage siehe im Einzelnen den <a title="Scala Sparkasse Ulm: Klageerhebung" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-sparkasse-ulm/" target="_blank">Post vom 21.08.2013</a>).</p>
<h2><span style="color: #666666;">1. Argumente der Sparkasse Ulm in ihrer Klageerwiderung</span></h2>
<p>Nach den von der Sparkasse in ihrer Klageerwiderung vorgebrachten Argumenten zeichnet sich ab, dass zentraler Streitpunkt des Rechtsstreits die Beurteilung eines Werbeflyer sein wird, den die Sparkasse in den Jahren ab Anfang/Mitte der 1990er Jahre bis ins Jahr 2005 in großer Zahl verteilte. Der Flyer wurde von Zeit zu Zeit geringfügig modifiziert. Zwei Versionen des Flyers werden nachfolgend eingeblendet:</p>
<p><strong>Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 1995 und später:</strong></p>
<p><a href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-1995-aussen.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3122" style="border: 1px solid black; margin: 0px 15px 8px 0px;" title="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 1995 und später - Aussenseiten" src="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-1995-aussen.jpg" alt="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 1995 und später - Aussenseiten" width="548" height="570" /></a></p>
<p><a href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-1995-innen.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3121" style="border: 1px solid black; margin: 0px 15px 18px 0px;" title="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 1995 und später - Innenseiten" src="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-1995-innen.jpg" alt="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 1995 und später - Innenseiten" width="548" height="568" /></a></p>
<p><strong>Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 2002 und später:</strong></p>
<p><a href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-2002-aussen.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3133" style="border: 1px solid black; margin: 0px 15px 8px 0px;" title="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 2002 und später - Außenseiten" src="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-2002-aussen.jpg" alt="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 2002 und später - Außenseiten" width="548" height="567" /></a></p>
<p><a href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-2002-innen.jpg"><img decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-3132" style="border: 1px solid black; margin: 0px 15px 18px 0px;" title="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 2002 und später - Innenseiten" src="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/12/Scala-Flyer-Sparkasse-Ulm-2002-innen.jpg" alt="Scala Flyer der Sparkasse Ulm aus dem Jahr 2002 und später - Innenseiten" width="548" height="607" /></a></p>
<p>Die von ihr beantragte Klageabweisung begründet die Sparkasse in ihrer Klageerwiderung zusammengefasst mit den folgenden Argumenten:</p>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">In tatsächlicher Hinsicht bestreitet die Sparkasse, dass sich die Vertragsparteien bei Vertragsschluss übereinstimmend auf die in dem Werbeflyer enthaltenen Aussagen bezogen haben und darüber hinausgehend, dass der Kläger den Flyer vor oder bei Vertragsschluss überhaupt zur Kenntnis genommen hat.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Es sei daher nicht nachgewiesen (darlegungs- und beweisbelastet dürfte insoweit in erster Linie der Kläger sein), dass die in dem Flyer gemachten Aussagen Bestandteil des geschlossenen Vertrages geworden sind.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Werbeaussagen, wie sie in dem Flyer enthalten sind, stellten generell keine verbindlichen Erklärungen dar.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Die in dem Werbeflyer gewählte Formulierung <em>„Vereinbaren Sie einfach die neue Rate mit Ihrem Berater.“ </em>mache deutlich, dass der Sparer gerade kein einseitiges Bestimmungsrecht in Bezug auf die Höhe der monatlichen Sparrate habe, sondern dass eben eine „Vereinbarung“ vorausgesetzt werde, für die übereinstimmende Erklärungen beider Seiten erforderlich seien.</span></li>
</ul>
<h2><span style="color: #666666;">2. Gegenargumente des Klägers</span></h2>
<p>Auf die Klageerwiderung der Sparkasse antwortete der Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Lang, wie folgt (wobei die Ausführungen natürlich wieder nur in stark verkürzter Form zusammengefasst werden können):</p>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Es könne als unstreitig zugrunde gelegt werden, dass sich der Kläger nicht mehr sicher an den Werbeflyer erinnern kann. Indes komme es darauf nicht an.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Die Sparkasse habe ihren Kunden immer nur einen, im Einzelnen genau vorgegebenen Scala-Sparvertrag angeboten. Der Sparer habe nur zwei Punkte mit der Sparkasse individuell vereinbaren können: die konkrete Vertragslaufzeit mit deren Beginn und Ende sowie die Höhe der monatlichen Sparrate. Alle anderen Vertragsbedingungen, wie insbesondere die Verzinsung des Sparguthabens nach der ansteigenden Zinsstaffel, die Verfügungsmöglichkeiten des Sparers über sein Guthaben, usw. habe die Sparkasse nicht verhandelbar vorgegeben. Es habe keinerlei Optionen gegeben, aus denen der Sparer eine Auswahl hätte treffen können.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">(Daraus ergibt sich das zentrale Argument des Klägers):</span><strong><span style="color: #666666;"> Der Hinweis auf einen „S-Scala“-Vertrag, der in dem von den Parteien unterzeichneten Kontoeröffnungsformular enthalten ist (was unstreitig ist), könne daher nur dahingehend verstanden werden, dass die Parteien übereinstimmend genau den Scala-Vertrag abschließen wollten, wie er von der Sparkasse damals intensiv beworben wurde, unter anderem durch Auslage und Verteilung des oben gezeigten Werbeflyers.</span></strong></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Die in Bezug auf die Ratenänderungen wesentliche Passage in dem Werbeflyer (Version 2002 und später) lautet wie folgt:</span></li>
</ul>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„<strong>Sie möchten Ihre Sparrate ändern können?</strong></em><br />
<em><strong>Selbstverständlich</strong></em><br />
<em>können Sie das. Vereinbaren Sie einfach die neue Rate mit Ihrem Berater.</em><br />
<em>Erhöhungen sind dabei bis zu 2.500 EUR möglich.</em><br />
<em>Ratensenkungen sind bis zur Mindestrate von 25 EUR möglich.“</em></p>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Die Auslegung dieser Passage könne nur zu dem Ergebnis führen, dass der Sparer innerhalb der Marge von € 25,- bis € 2.500,- das einseitige Recht habe, seine monatliche Sparrate frei zu wählen und beliebig zu ändern. Wäre dem nicht so, würde die Nennung einer Marge von vornherein keinen Sinn ergeben. Es sei nämlich eine bloße Selbstverständlichkeit, dass die Parteien jede beliebige Sparraten außerhalb der Marge natürlich jederzeit wirksam vereinbaren könnten, sofern sie sich entsprechend einigen.</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span style="color: #666666;">Darüber hinaus könne auch der weitere Wortlaut der zitierten Passage nur im Sinne einer einseitigen Gestaltungsmöglichkeit zugunsten des Sparers verstanden werden. Wenn es auf eine Zustimmung der Sparkasse zu der von dem Sparer angewiesenen Ratenänderungen überhaupt ankäme und eine solche Zustimmung zudem in dem freien Belieben der Sparkasse läge, könnte der Sparer auf die Zustimmung der Sparkasse nämlich allenfalls hoffen, nicht aber seine Rate „ändern“, wenn er „möchte“, wie es in der Fragestellung heißt.</span></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-bis-zum-ersten-verhandlungstermin-31-03-2014/scala-sparvertraege-ulm-klageerwiderung/">Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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