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Scala Sparkasse Ulm – Anmerkungen zu dem neuesten Rundschreiben der Sparkasse

Unter dem Datum „September 2013“ versendet die Sparkasse Ulm derzeit ein Rundschreiben an alle diejenigen Scala-Kontoinhaber, die die von der Sparkasse angebotenen Alternativ-Sparverträge bislang nicht angenommen haben. Die Annahme dieser Alternativ-Sparverträge war von der Sparkasse zunächst bis zum 30.09.2013 befristet.

In dem Anschreiben sowie einer begleitenden Kundeninformation wiederholt die Sparkasse ihre bekannte Sicht der Dinge, d.h. zusammengefasst: Auflösung der Scala-Verträge sei erforderlich, um die volle wirtschaftliche Stärke der Sparkasse Ulm zu erhalten. Die Scala-Kontoinhaber werden erneut zu persönlichen Gesprächen in die Filialen eingeladen, bei denen „die komplexen Fragestellungen rund um das Thema „S-Scala“ in ausführlichen Gesprächen“ beantwortet werden sollen. Dagegen sei über die Medien „eine sachliche und umfassende Information nicht möglich“. Sodann verlängert die Sparkasse Ulm die Frist zur Annahme der von ihr unterbreiteten Alternativ-Sparverträge bis zum 15.12.2013.

Eine anonymisierte Abschrift des Rundschreibens der Sparkasse Ulm an Scala-Kontoinhaber mitsamt Kundeninformation und Darstellung der Alternativ-Sparverträge wird nachfolgend wiedergegeben:

Anschreiben Alternativ-Sparvertrag – Scala Sparkasse UlmScala Sparkasse Ulm: Anschreiben Alternativ-Sparverträge

Kundeninformation Alternativ-Sparverträge – Scala Sparkasse UlmScala Sparkasse Ulm: Kundeninformation Alternativ-Sparverträge

Darstellung Alternativ-Sparverträge – Scala Sparkasse UlmScala Sparkasse Ulm: Darstellung Alternativ-Sparverträge

Zu dem vorstehenden Rundschreiben in Sachen „Scala Sparkasse Ulm“ ist das Folgende anzumerken:

  1. Die von der Sparkasse Ulm angebotenen Alternativ-Sparverträge sind identisch mit dem bisherigen Angebot. Es wurde lediglich die Annahmefrist verlängert. Die Laufzeiten der Alternativ-Sparverträge wurden derart begrenzt, dass sie mit dem bis 30.09.2013 geltenden Angebot übereinstimmen (siehe zum Vergleich den Post vom 25.09.2013, in dem der bisherige Werbeflyer mit den Alternativ-Sparverträgen gültig bis zum 30.09.2013 wiedergegeben wird).
  2. Die Sparkasse Ulm legt nahe, ihre Kunden „sachlich und umfassend“ informieren zu wollen. Andererseits verweigert sie aber eine Vorlage der von ihr erwähnten „voneinander unabhängigen Rechtseinschätzungen“, die angeblich bestätigen sollen, dass ihr, der Sparkasse, ein dreimonatiges Kündigungsrecht zustehe. Auch in dem außergerichtlichen Kontakt mit Rechtsanwalt Lang gab die Sparkasse keinerlei Informationen zu den von ihr eingeholten Rechtseinschätzungen heraus. Der schlichte Hinweis darauf, dass auf die Scala-Verträge Darlehensrecht Anwendung finde und die Sparkasse in dem Geschäft mit dem Sparer als Darlehensnehmerin anzusehen sei, ihr mithin das Kündigungsrecht aus § 489 Abs. 2 BGB zustehe (dazu Oberbürgermeister Gönner in SWP 25.09.2013: „seitenverkehrter“ Kreditvertrag), erfasst die rechtliche Problematik des Falles sicher nicht. Eine umfassende Information, wie sie die Sparkasse Ulm geben will, würde daher unter anderem die Darlegung der wesentlichen Ergebnisse der von ihr eingeholten Rechtsgutachten voraussetzen, zumal die große Mehrheit der Scala-Kontoinhaber gegenüber überzeugenden rechtlichen Argumenten sicher nicht uneinsichtig wäre.
  3. Im Ergebnis gelten die Empfehlungen an Scala-Kontoinhaber, die in dem Post vom 25.09.2013 gegeben wurden, damit unverändert fort (eine anwaltliche Beratung zum Thema „Scala Sparkasse Ulm“ können sie aber freilich nicht ersetzen).