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Sparkasse kündigt Scala-Verträge vorläufig nicht – sie wartet die im Februar stattfindenden Gerichtsverhandlungen ab

Nach einer Pressemitteilung, die die Sparkasse Ulm im Anschluss an eine Sitzung ihres Verwaltungsrates am 13.01.2014 herausgab, wird sie nun zunächst die am 17.02.2014 stattfindenen Gerichtsverhandlungen abwarten, ehe sie über ihr weiteres Vorgehen entscheidet. Sie wird die fortbestehenden ca. 8.000 Scala-Verträge (so die Angaben der Sparkasse) vorläufig also insbesondere nicht kündigen.

Das Landgericht Ulm hat in zwei Scala-Rechtsstreiten für den 17.02.2014 mündliche Verhandlungen terminiert: (1) in dem ersten, von Rechtsanwalt Lang im August 2013 anhängig gemachten Verfahren, in dem ein Scala-Kontoinhaber auf Erhöhung seiner monatlichen Sparrate klagt, und (2) in dem Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die Sparkasse, in dem es dieser verboten werden soll, das von ihr behauptete Kündigungsrecht mit einer bestimmten Klausel aus den AGB zu den Scala-Sparverträgen zu begründen.

In ihrer Pressemitteilung betont die Sparkasse freilich mit Nachdruck, dass sie weiterhin bei ihrer wiederholt geäußerten Rechtsauffassung bleibt, wonach sie die Scala-Sparverträge nicht fortführen müsse, d.h. diese kündigen könne. Diese Position will sie nun auch „in die anstehenden Rechtsverfahren einbringen“.

Diese Absicht der Sparkasse wird jedenfalls von der Mehrheit der von Rechtsanwalt Lang vertretenen Mandanten begrüßt, wenngleich natürlich abzuwarten bleibt, was die Sparkasse damit konkret meint.