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	<title>Posts zu den gescheiterten Vergleichsverhandlungen Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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	<title>Posts zu den gescheiterten Vergleichsverhandlungen Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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		<title>Vergleichsverhandlungen in Sachen Scala zwischen Sparern und Sparkasse Ulm gescheitert</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Aug 2014 06:59:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu den gescheiterten Vergleichsverhandlungen]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie am 30.07.2014 öffentlich bekannt wurde, sind die Vergleichsverhandlungen, die zwischen einer Gruppe von 59 Scala-Kontoinhabern, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Lang, und der Sparkasse Ulm seit Anfang Mai geführt wurden, gescheitert. Ziel der Verhandlungen war es, eine umfassende Befriedung der Scala-Streitsache insgesamt zu erreichen: Die angestrebte Einigung sollte daher sämtliche offenen Streitfragen umfassen und sowohl  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/vergleichsverhandlungen-scala-sparkasse-ulm-gescheitert/">Vergleichsverhandlungen in Sachen Scala zwischen Sparern und Sparkasse Ulm gescheitert</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie am 30.07.2014 öffentlich bekannt wurde, sind die Vergleichsverhandlungen, die zwischen einer Gruppe von 59 Scala-Kontoinhabern, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Lang, und der Sparkasse Ulm seit Anfang Mai geführt wurden, gescheitert.</p>
<p>Ziel der Verhandlungen war es, eine umfassende Befriedung der Scala-Streitsache insgesamt zu erreichen: Die angestrebte Einigung sollte daher sämtliche offenen Streitfragen umfassen und sowohl für Scala-Kontoinhaber gelten, deren Scala-Verträge weiter fortbestehen, als auch für solche Sparer, die die von der Sparkasse seit Sommer 2013 angebotenen Alternativ-Sparverträge angenommen und infolgedessen ihre ursprünglichen Scala-Verträge aufgelöst haben (wobei Rechtsanwalt Lang freilich nur für seine Mandanten verhandelt hat).</p>
<p>Initiiert wurden die Vergleichsverhandlungen von der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm, vor der die Scala-Rechtsstreite verhandelt werden. Die (damalige) Berichterstatterin des Rechtsstreits Scala I (Lang ./. Sparkasse Ulm, Az. 4 O 273/13), Frau RiLG Jenckel, hat in Einzelgesprächen mit den Parteien zunächst eruiert, inwieweit diese in welchen Streitpunkten zu einem gegenseitigen Nachgeben bereit sein könnten. Sodann hat die Kammer einen 22-seitigen gerichtlichen Einigungsvorschlag unterbreitet, der die Streitfragen so detailliert geregelt hat, dass er sozusagen „unterschriftsreif“ war.</p>
<p>Im Anschluss daran haben sich die Parteien auf Anwaltsebene getroffen und auf Basis des gerichtlichen Einigungsvorschlags direkte Vergleichsverhandlungen geführt. Ergebnis war die Vorlage eines Vergleichsvertrags für 59 Scala-Sparer durch Rechtsanwalt Lang am 15.07.2014, der den gerichtlichen Einigungsvorschlag gemäß mehreren Wünschen der Sparkasse wie auch der Vertreter der Kontoinhaber modifizierte.</p>
<p>Der Klägervertreter erhielt jedoch bis zum 30.07.2014 keine Rückmeldung dazu, ob der Vorstand der Sparkasse bereit ist, den ausschließlich auf Anwaltsebene verhandelten und besprochenen Vergleich zu akzeptieren bzw. welche Punkte der Vorstand für problematisch hält. Von ihr selbst angekündigte Termine für eine Rückmeldung ließ die Sparkasse wiederholt ergebnislos verstreichen.</p>
<p>In der Gesamtschau war der von der Klägergruppe Lang vorgelegte Vergleichsvertrag für die Sparkasse sogar günstiger als der Einigungsvorschlag des Gerichts, weil er demgegenüber weitere, teilweise signifikante Zugeständnisse enthielt.</p>
<p>Eine tabellarische Gegenüberstellung der wichtigsten Regelungen des gerichtlichen Einigungsvorschlags sowie des Vergleichsvertrages wird mit der nachfolgenden Präsentation vorgelegt. Diese war Teil einer Stellungnahme, die Rechtsanwalt Lang in einem Pressegespräch, das am 31.07.2014 in der IP-Kanzlei Lang, Ulm, stattfand, zum damaligen Stand der Scala-Rechtsstreite vor den anwesenden Medienvertretern abgegeben hat.</p>
<p><a title="Präsentation" href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2014/08/140731-Zusammenfassung-Scala-Stand-140731.pdf" target="_blank">Download Präsentation</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die vergleichsweise Lösung der Verbraucherzentrale mit der Sparkasse Ulm hat keine Auswirkungen auf die parallelen Klageverfahren der Scala-Kontoinhaber, diese laufen unverändert weiter.</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/scala-vergleich-verbraucherzentrale-sparkasse-ulm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jun 2014 17:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu den gescheiterten Vergleichsverhandlungen]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In jeweils eigenen Pressemitteilungen haben die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Sparkasse Ulm heute übereinstimmend bekannt gegeben, dass sie den zwischen ihnen anhängigen Scala-Rechtsstreit (dazu bereits Post vom 02.12.2013 sowie Post vom 03.12.2013) im Wege einer einvernehmlichen, vergleichsweisen Lösung beendet haben (wegen Einzelheiten wird auf die Webseiten der Parteien verwiesen). Freilich hat dieser Vergleich keinerlei Einfluss auf die Mehrzahl  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/scala-vergleich-verbraucherzentrale-sparkasse-ulm/">Die vergleichsweise Lösung der Verbraucherzentrale mit der Sparkasse Ulm hat keine Auswirkungen auf die parallelen Klageverfahren der Scala-Kontoinhaber, diese laufen unverändert weiter.</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In jeweils eigenen Pressemitteilungen haben die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Sparkasse Ulm heute übereinstimmend bekannt gegeben, dass sie den zwischen ihnen anhängigen Scala-Rechtsstreit (dazu bereits <a title="Scala Sparverträge der Sparkasse Ulm: Verbraucherzentrale erhebt Klage gegen Sparkasse Ulm wegen angedrohter Kündigung der Sparverträge" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-der-sparkasse-ulm-verbraucherzentrale-erhebt-klage-wegen-angedrohter-kuendigung/" target="_blank">Post vom 02.12.2013</a> sowie <a title="Klage der Verbraucherzentrale zu Scala: Keine abschließende Klärung der Kündigungsfrage zu erwarten" href="http://www.ip-kanzlei.de/klage-verbraucherzentrale-sparkasse-ulm/" target="_blank">Post vom 03.12.2013</a>) im Wege einer einvernehmlichen, vergleichsweisen Lösung beendet haben (wegen Einzelheiten wird auf die Webseiten der Parteien verwiesen).</p>
<p>Freilich hat dieser Vergleich keinerlei Einfluss auf die Mehrzahl von Klagen, die 15 Scala-Kontoinhaber (allesamt vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Lang) gegen die Sparkasse Ulm erhoben haben.</p>
<p>Die Klage der Verbraucherzentrale war aus zwingenden prozessualen Gründen von vornherein darauf beschränkt festzustellen, dass der Sparkasse Ulm kein vertragliches Kündigungsrecht zum Ausstieg aus den Scala-Verträgen zusteht. Dabei ist ein vertragliches Kündigungsrecht ein Kündigungsrecht, das die Parteien des Scala-Vertrages, also der jeweilige Sparer und die Sparkasse, bei Vertragsschluss ausdrücklich individualvertraglich vereinbart haben (wie etwa durch Einbeziehung entsprechender Allgemeiner Geschäftsbedingungen).</p>
<p>Allerdings hat sich die Sparkasse Ulm auf ein solches vertragliches Kündigungsrecht nach diesseitiger Kenntnis sowie ihrer eigenen wiederholten Beteuerung &#8211; jedenfalls nach ihrer offiziellen Linie &#8211; nie bezogen.</p>
<p>Wie die Sparkasse Ulm in ihrer Pressemitteilung vom 18.06.2014 erneut betont, leitet sie ein Kündigungsrecht dagegen aus Gesetz, insbesondere aus §§ 488 Abs. 3, 489 Abs. 1, 2 BGB für sich ab. Diese Rechtsauffassung vertritt sie auch nach der vergleichsweisen Einigung mit der Verbraucherzentrale (und insbesondere der gegenteiligen vorläufigen Auffassung des Landgerichts Ulm, mitgeteilt in dem Verhandlungstermin am 31.03.2014) unverändert fort.</p>
<p>Die wesentlichen Fragen des Scala-Streitkomplexes werden daher voraussichtlich erst im Rahmen der unverändert anhängigen Klagen der eingangs genannten 15 Scala-„Musterkläger“ beantwortet werden. Diese sind:</p>
<ol>
<li>  Darf die Sparkasse Ulm die Scala-Verträge mit den Sparern vor Ablauf der 25-jährigen Mindestlaufzeit ordentlich kündigen?</li>
<li>  Darf der Scala-Sparer seine Sparrate einseitig in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- monatlich beliebig festlegen?</li>
<li>  Wie ist der variable Grundzins, den die Sparkasse Ulm auf die Scala-Guthaben zu zahlen hat, festzusetzen bzw. im Laufe der Vertragsdauer anzupassen?</li>
</ol>
<p>In der ersten Scala-Klage (Scala I, siehe dazu u.a. <a title="Scala Sparkasse Ulm: Klageerhebung" href="http://www.ip-kanzlei.de/scala-sparvertraege-sparkasse-ulm/" target="_blank">Post vom 21.08.2013</a> ), die am 31.03.2014 verhandelt wurde, hat das Landgericht einen Verkündungstermin bestimmt auf 30.06.2014. Dann wird das Gericht ein erstes Urteil erlassen oder ggf. anordnen, wie der Rechtsstreit weiter geführt wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/scala-vergleich-verbraucherzentrale-sparkasse-ulm/">Die vergleichsweise Lösung der Verbraucherzentrale mit der Sparkasse Ulm hat keine Auswirkungen auf die parallelen Klageverfahren der Scala-Kontoinhaber, diese laufen unverändert weiter.</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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