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Vergleichsverhandlungen in Sachen Scala zwischen Sparern und Sparkasse Ulm gescheitert

Wie am 30.07.2014 öffentlich bekannt wurde, sind die Vergleichsverhandlungen, die zwischen einer Gruppe von 59 Scala-Kontoinhabern, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Lang, und der Sparkasse Ulm seit Anfang Mai geführt wurden, gescheitert.

Ziel der Verhandlungen war es, eine umfassende Befriedung der Scala-Streitsache insgesamt zu erreichen: Die angestrebte Einigung sollte daher sämtliche offenen Streitfragen umfassen und sowohl für Scala-Kontoinhaber gelten, deren Scala-Verträge weiter fortbestehen, als auch für solche Sparer, die die von der Sparkasse seit Sommer 2013 angebotenen Alternativ-Sparverträge angenommen und infolgedessen ihre ursprünglichen Scala-Verträge aufgelöst haben (wobei Rechtsanwalt Lang freilich nur für seine Mandanten verhandelt hat).

Initiiert wurden die Vergleichsverhandlungen von der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm, vor der die Scala-Rechtsstreite verhandelt werden. Die (damalige) Berichterstatterin des Rechtsstreits Scala I (Lang ./. Sparkasse Ulm, Az. 4 O 273/13), Frau RiLG Jenckel, hat in Einzelgesprächen mit den Parteien zunächst eruiert, inwieweit diese in welchen Streitpunkten zu einem gegenseitigen Nachgeben bereit sein könnten. Sodann hat die Kammer einen 22-seitigen gerichtlichen Einigungsvorschlag unterbreitet, der die Streitfragen so detailliert geregelt hat, dass er sozusagen „unterschriftsreif“ war.

Im Anschluss daran haben sich die Parteien auf Anwaltsebene getroffen und auf Basis des gerichtlichen Einigungsvorschlags direkte Vergleichsverhandlungen geführt. Ergebnis war die Vorlage eines Vergleichsvertrags für 59 Scala-Sparer durch Rechtsanwalt Lang am 15.07.2014, der den gerichtlichen Einigungsvorschlag gemäß mehreren Wünschen der Sparkasse wie auch der Vertreter der Kontoinhaber modifizierte.

Der Klägervertreter erhielt jedoch bis zum 30.07.2014 keine Rückmeldung dazu, ob der Vorstand der Sparkasse bereit ist, den ausschließlich auf Anwaltsebene verhandelten und besprochenen Vergleich zu akzeptieren bzw. welche Punkte der Vorstand für problematisch hält. Von ihr selbst angekündigte Termine für eine Rückmeldung ließ die Sparkasse wiederholt ergebnislos verstreichen.

In der Gesamtschau war der von der Klägergruppe Lang vorgelegte Vergleichsvertrag für die Sparkasse sogar günstiger als der Einigungsvorschlag des Gerichts, weil er demgegenüber weitere, teilweise signifikante Zugeständnisse enthielt.

Eine tabellarische Gegenüberstellung der wichtigsten Regelungen des gerichtlichen Einigungsvorschlags sowie des Vergleichsvertrages wird mit der nachfolgenden Präsentation vorgelegt. Diese war Teil einer Stellungnahme, die Rechtsanwalt Lang in einem Pressegespräch, das am 31.07.2014 in der IP-Kanzlei Lang, Ulm, stattfand, zum damaligen Stand der Scala-Rechtsstreite vor den anwesenden Medienvertretern abgegeben hat.

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