Über die Kanzlei

Wir erbringen spezialisierte Dienstleistungen im Wirtschaftsprivatrecht. Der Schwerpunkt unserer Expertise liegt neben dem Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht in den Bereichen des Schutzes Geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts und des Software- und IT-Rechts. Unsere Leistungen reichen von dem Entwurf von Verträgen über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Vertretung in Gerichtsverfahren.

Zu unseren Mandanten zählen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen aus nahezu jeder Branche, von IT- und Biotech-Startups über Unternehmen aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, Handel, IT und Gesundheitswesen bis hin zu größeren Unternehmen aus den Bereichen Pharmaindustrie und Vermessungstechnik. Privatpersonen beraten wir in vielen Angelegenheiten des Zivilrechts sowie in Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts.

Im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten wir eng mit zwei mittelständischen Patentanwaltskanzleien zusammen: Mit einer Kanzlei, die auf alle Life Sciences spezialisiert ist, sowie mit einer Patentanwaltskanzlei, die vornehmlich in den Bereichen Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Werkstofftechnik und Informatik tätig ist.

Dank der Kooperationen mit diesen Partnerkanzleien ist es uns möglich, auch sämtliche patentanwaltlichen Leistungen in allen denkbaren technischen Feldern anzubieten, indem wir den im Einzelfall geeigneten Patentanwaltskollegen hinzuziehen. So können wir unsere Mandanten im Bereich des Geistigen Eigentums umfassend betreuen. Natürlich gehört dazu auch der weltweite Schutz und die weltweite Durchsetzung von IP-Rechten, für die wir – sofern erforderlich – auf langjährig bestehende Netzwerke mit ausländischen Anwälten zurückgreifen können.

Darüber hinaus sind wir auch immer wieder in anderen zivilrechtlichen Mandaten tätig, vor allem wenn es unseren Mandanten darum geht, unser persönliches Vertrauen oder unsere Kompetenz als Streitschlichter bzw. Verhandler von außergerichtlichen Lösungen in Anspruch zu nehmen. Zu solchen Mandaten zählen neben arbeitsgerichtlichen Verfahren unter anderem die Gestaltung von Erbregelungen für Privatpersonen sowie Mandate im Bank- und Kapitalmarktrecht. Sofern erforderlich, können wir auch in diesen Mandaten auf ein bewährtes Netzwerk von spezialisierten Fachanwaltskollegen zurückgreifen.