09.12.16

1. Worauf findet das Arbeitnehmererfindungsgesetz Anwendung?

In sachlicher Hinsicht ist das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen nur auf Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge anwendbar. Erfindungen in diesem Sinne sind technische Neuerungen, die patent- oder gebrauchsmusterschutzfähig sind. Technische Verbesserungsvorschläge sind dagegen Neuerungen, die nicht schutzfähig sind. Nicht zu den technischen Verbesserungsvorschlägen zählen kaufmännische, wirtschaftliche, organisatorische oder werbemäßige Ideen.

In den persönlichen Geltungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes fallen WEITERLESEN