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8. Welche Rechte gewährt ein geschütztes Design / Geschmacksmuster?

Das Geschmacksmuster gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung zu benutzen, § 38 GeschmMG, Art. 19 Abs. 1 GGVO. Die wichtigsten Ansprüche, die sich daraus gegen Rechtsverletzer ergeben, sind Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

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7. Was ist die maximale Schutzdauer eines Designs / Geschmacksmusters?

Die maximale Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, § 27 GeschmMG, Art. 10 GGVO (nicht eingetragenes Designs demgegenüber nur drei Jahre). Die Schutzdauer nach Anmeldung endet taggenau fünf Jahre nach dem Anmeldetag, danach ist eine Verlängerung um jeweils fünf Jahre bis zur Höchstschutzdauer möglich.

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6. Was ist eine Neuheitsschonfrist? Inwiefern kommt sie dem Anmelder eines Designrechts / Geschmacksmusters zugute?

Die Neuheitsschonfrist bezeichnet den Zeitraum von 12 Monaten vor dem Anmeldetag eines Designs / Geschmacksmusters, in dem Veröffentlichungen des Designs / Geschmacksmusters, die der Anmelder oder Entwerfer selbst veranlasst hat, der eigenen Anmeldung des Anmelders oder Entwerfers nicht schutzrechtshindernd entgegen stehen, § 6 GeschmMG, Art. 7 Abs. 2, 3 GGVO.

In anderen Worten: Hat ein WEITERLESEN

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5. Was sind die materiellen Voraussetzungen für den Schutz eines Designs / Geschmacksmusters?

Die wesentlichen Voraussetzungen sind gemäß § 2 GeschMG, Art. 4 Abs. 1 GGVO die Neuheit und Eigenart des Musters.

Ein Muster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag (bei eingetragenen Geschmacksmustern) oder vor dem Tag der ersten Veröffentlichung (bei nicht eingetragenen Geschmacksmustern) kein identisches Muster offenbart worden ist. Identität liegt dabei vor, wenn sich die WEITERLESEN

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4. Was sind eingetragene und nicht eingetragene Designs / Geschmacksmuster?

Ein eingetragenes Design / Geschmacksmuster ist ein Schutzrecht, das durch Registrierung bei einer Behörde (wie z.B. DPMA oder Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) erworben wird.

Dagegen begründen nicht eingetragene Designs / Geschmacksmuster eine geschützte Rechtsposition automatisch ab dem Tag, an dem das Muster bzw. das Erzeugnis der Öffentlichkeit innerhalb der Europäischen Union erstmals zugänglich gemacht wurde, WEITERLESEN

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8. Was kostet die Registrierung einer Marke?

Die von den Markenämtern erhobenen Amtsgebühren sind nachstehend aufgeführt (hinzu kommen die Kosten für die anwaltliche Vertretung):

(Stand Juni 2017)

Deutsche Marke (DE):

Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) € 300,-

Klassengebühr (für jede Klasse ab der vierten Klasse) € 100,-

nach zehn Jahren Verlängerungsgebühr (für bis zu drei Klassen) € 750,-

Klassengebühr WEITERLESEN

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7. Was ist bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für eine eingetragene Marke zu beachten?

Bei allen vorstehend genannten Registrierungsformen (DE, UM, IR) ist es für die Anmeldung einer Marke erforderlich, die Waren und Dienstleistungen zu bezeichnen, für die die Marke geschützt werden soll.

In der Praxis werden die Waren und Dienstleistungen dabei bestimmten Klassen zugeordnet. Um insoweit eine Vereinheitlichung zu erreichen, einigte sich eine Vielzahl von Staaten in einem WEITERLESEN

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6. Welche Registrierungsformen gibt es für Marken mit Schutzwirkung in Deutschland?

Markenschutz mit Wirkung für Deutschland kann grundsätzlich durch Registrierung der Marke im Deutschen Markenregister (DE), im Unionsmarkenregister (UM) oder im internationalen Markenregister (IR) erworben werden.

Für die Eintragung in das Deutsche Markenregister ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München zuständig (www.dpma.de). Unionsmarken werden von dem Amt der Europäischen Union für Geistiges WEITERLESEN

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5. Wie lange ist eine Marke geschützt?

Zehn Jahre ab dem Anmeldetag der Marke. Eine Verlängerung ist beliebig oft, jeweils um weitere zehn Jahre möglich. Dies gilt sowohl für Deutsche Marken, als auch Gemeinschaftsmarken (§ 47 MarkenG, Art. 46 ff. UMV). Eine beliebig lange Schutzdauer ist bei allen relevanten Marken weltweit möglich.

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4. Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für Kennzeichenschutz?

a) bei Marken

Eine Marke ist grundsätzlich schutzfähig, wenn ihr keine Eintragungshindernisse entgegen stehen. Es ist zu unterscheiden zwischen absoluten und relativen Eintragungshindernissen.

aa) Absolute Eintragungshindernisse

Absolute Eintragungshindernisse bestehen im öffentlichen Interesse und sind vom Markenamt von Amts wegen zu prüfen. Die wichtigsten absoluten Hindernisse sind:

– fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 WEITERLESEN