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6. Welche Registrierungsformen gibt es für Marken mit Schutzwirkung in Deutschland?

Markenschutz mit Wirkung für Deutschland kann grundsätzlich durch Registrierung der Marke im Deutschen Markenregister (DE), im Unionsmarkenregister (UM) oder im internationalen Markenregister (IR) erworben werden.

Für die Eintragung in das Deutsche Markenregister ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit Sitz in München zuständig (www.dpma.de). Unionsmarken werden von dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO, „Europäisches Markenamt“) in Alicante vergeben (www.euipo.europa.eu). Internationale Registrierungen werden von der World Intellectual Property Organisation (WIPO) mit Sitz in Genf abgewickelt (www.wipo.int). Über die Eintragung solcher internationalen Registrierungen entscheiden letztlich die nationalen Markenämter der Länder, die in der internationalen Anmeldung benannt sind.

Unionsmarken können immer nur mit Wirkung für die gesamte Europäische Union registriert werden, eine Beschränkung auf einzelne Mitgliedsstaaten ist nicht möglich.

An dem Internationale Registrierungssystem der WIPO nimmt eine Vielzahl von Staaten weltweit teil. Voraussetzung für eine Internationale Registrierung ist immer eine sog. Basisregistrierung. Dies kann z.B. eine deutsche Marke oder eine Unionsmarke sein.