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	<title>Stellungnahmen - Rechtsanwalt Lang zu verschiedenen Verfahrensereignissen Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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	<title>Stellungnahmen - Rechtsanwalt Lang zu verschiedenen Verfahrensereignissen Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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		<title>Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu dem Vergleichsvorschlag der Sparkasse Ulm vom 17.09.2015</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Sep 2015 10:28:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahmen - Rechtsanwalt Lang zu verschiedenen Verfahrensereignissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>1.         Wir, die Vertreter der Scala-Kläger begrüßen es sehr, wenn es stimmt, dass die Sparkasse Ulm die Scala-Rechtsstreite einvernehmlich lösen möchte. Dies war von Beginn an das Ziel, das die Kläger mit den erhobenen Klagen verfolgt haben. Seit dem Frühjahr 2013 wurden von uns daher immer wieder Einigungsversuche unternommen - öffentlich bekannte, wie öffentlich unbekannte  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">1.         Wir, die Vertreter der Scala-Kläger begrüßen es sehr, wenn es stimmt, dass die Sparkasse Ulm die Scala-Rechtsstreite einvernehmlich lösen möchte. Dies war von Beginn an das Ziel, das die Kläger mit den erhobenen Klagen verfolgt haben. Seit dem Frühjahr 2013 wurden von uns daher immer wieder Einigungsversuche unternommen &#8211; öffentlich bekannte, wie öffentlich unbekannte -, auf die die Sparkasse bislang bedauerlicherweise nicht eingegangen ist. Hinzukommen die sehr aufwändigen Vergleichsverhandlungen, die die Kammer des Landgerichts Ulm im Frühjahr 2014 initiiert und teilweise mitgeführt hat. Auch die von der Kammer des Landgerichts selbst vorgeschlagenen Lösungen hat die Sparkasse zwei Mal, im Frühjahr 2014 sowie im Herbst 2014, abgelehnt.</span><span style="color: #000000; font-size: medium;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">2.         Das nun vorliegende Einigungsangebot, das die Sparkasse nur den Klägern unterbreitet hat, für deren Klagen am kommenden Mittwoch, 23.09.2015, ein gemeinsamer Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Stuttgart terminiert ist (Verfahren Scala I und Scala V), werden wir sorgfältig prüfen und mit unseren Mandanten besprechen.</span><span style="color: #000000; font-size: medium;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">3.         Bereits jetzt ist klar, dass es jedenfalls in der kurzen Zeit, die vor dem anstehenden Verhandlungstermin noch verbleibt, in dem Verfahren Scala I nicht mehr zu einem Vergleichsabschluss kommen wird. In dem Verfahren Scala V ist dies derzeit noch offen.</span><span style="color: #000000; font-size: medium;"> </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">4.         Vor dem Verhandlungstermin am kommenden Mittwoch werden wir über die vorliegende Erklärung hinaus nicht weiter öffentlich Stellung nehmen zu dem von der Sparkasse publik gemachten Vergleichsangebot.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Zu dessen Vorlage wurde die Sparkasse von dem zuständigen 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts aufgefordert, nachdem sie am 09.09.2015 durch ihren Pressesprecher verlauten ließ, dass „sie nach Stuttgart fahre, um sich zu einigen“ (SWP vom 09.09.2015, Lokalteil Ulm Neu-Ulm).</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Wir gehen daher davon aus, dass uns der Senat Gelegenheit geben wird, zu dem Vergleichsangebot der Sparkasse in der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen. Möglicherweise wird der Senat auch selbst die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung ausloten wollen.</span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu dem „Vergleichsangebot“ der Sparkasse Ulm vom 04.08.2014</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Aug 2014 06:13:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahmen - Rechtsanwalt Lang zu verschiedenen Verfahrensereignissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vorab: Das von der Sparkasse Ulm sogenannte „Vergleichsangebot“ liegt uns, den Vertretern der Kläger-Gruppe Lang, nach wie vor nicht vor, es befindet sich derzeit im Postlauf von dem Gericht zu uns. Die nachstehende Stellungnahme erfolgt deshalb in erster Linie auf Basis der Informationen, die in der Südwest Presse Ulm vom 05.08.2014 und 06.08.2014 berichtet wurden.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/stellungnahme-von-rechtsanwalt-lang-zu-dem-vergleichsangebot-der-sparkasse-ulm-vom-04-08-2014/">Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu dem „Vergleichsangebot“ der Sparkasse Ulm vom 04.08.2014</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Vorab: Das von der Sparkasse Ulm sogenannte „Vergleichsangebot“ liegt uns, den Vertretern der Kläger-Gruppe Lang, nach wie vor nicht vor, es befindet sich derzeit im Postlauf von dem Gericht zu uns. Die nachstehende Stellungnahme erfolgt deshalb in erster Linie auf Basis der Informationen, die in der Südwest Presse Ulm vom 05.08.2014 und 06.08.2014 berichtet wurden.</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Vergleichsverhandlungen zur einvernehmlichen Lösung eines Rechtsstreits können nur im Kontakt zwischen den Parteien, nicht aber über bzw. in der Presse geführt werden. Schon deshalb kann das Vergleichsangebot der Sparkasse nicht als ernsthaft angesehen werden.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Wenn das Vergleichsangebot die in der Südwest Presse Ulm genannten wesentlichen Konditionen enthält &#8211; nämlich (1) eine maximale Laufzeit bis 2020, (2) die Möglichkeit zur Verdoppelung der letzten Monatsrate, solange dies nicht zu einer neuen Monatsrate über € 1.500,- führt und (3) einen festen Zinssatz von 3,25% &#8211; dann ist es auch deshalb nicht ernsthaft, weil es in eklatantem Widerspruch zu der aktuellen prozessualen Lage steht. Ohne weiteres ersichtlich wird dies bei Gegenüberstellung mit dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag. Mit diesem hat das Angebot der Sparkasse nichts gemein.</span><span style="color: #000000;"><br />
</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Zusammengenommen kann das Angebot der Sparkasse nur so verstanden werden, dass die Sparkasse weiterhin uneingeschränkt darauf setzt, die Scala-Verträge kündigen zu können. Entgegenstehende Beteuerungen ihrer Vertreter sind unglaubhaft. Zusätzlich bestätigt wird dies durch die neuere Argumentation der Sparkasse, dass die Geschäftsgrundlage der Scala-Verträge infolge der Niedrigzinsphase weggefallen sei. Auch dieser Begründungsversuch soll wirtschaftlich zu demselben Ergebnis führen wie eine Kündigung, nämlich einer Beendigung der Scala-Verträge weit vor Ablauf der vereinbarte 25-jährigen Mindestlaufzeit.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Ob einzelne Mandanten der Kläger-Gruppe Lang das neue Angebot der Sparkasse annehmen werden, kann derzeit natürlich noch nicht gesagt werden. Die Abstimmung darüber wird einige Wochen dauern. </span><span style="color: #000000; font-size: medium;">Sicher ist aber, dass einzelne der Mandanten, die eigene Klagen erhoben haben, das Angebot nicht annehmen werden, so u.a. der Vater von Rechtsanwalt Lang, der Kläger in dem ersten Scala-Rechtsstreit (Scala I) ist.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Weiterhin offenbart das Vergleichsangebot der Sparkasse, dass die von der Sparkasse nach dem Scheitern der gemeinsamen Vergleichsverhandlungen verbreitete Behauptung, man sei sich in den zwei zentralen Punkten Laufzeit und Ratenerhöhung „so gut wie einig gewesen“ nicht der Wahrheit entsprach. Denn, wenn dies zuträfe, dann hätten die entsprechenden Regelungen in dem nun vorgelegten Vergleichsvorschlag der Sparkasse enthalten sein müssen.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die Klägervertreter bedauern das Scheitern der Vergleichsverhandlungen sehr. Sie haben sich nicht nur während der zuletzt von dem Gericht initiierten Vergleichsverhandlungen, sondern auch schon im Vorfeld der anhängig gemachten Scala-Klagen intensiv um eine Deeskalation sowie einvernehmliche Lösung der Streitsache bemüht.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die Klägervertreter gehen nun davon aus, dass ein langjähriger Rechtsstreit bevorsteht, der sich möglicherweise durch alle von der Rechtsordnung vorgesehenen Instanzen ziehen wird (nach der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Landgericht wird in II. Instanz Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart und in III. Instanz Revision bzw. Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich sein). Bis zu einer rechtskräftigen Klärung aller zu dem Scala-Komplex gehörender Streitfragen werden so ohne weiteres 3-5 Jahre vergehen können.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die Kläger der anhängig gemachten Klagen, wie auch die Klägervertreter, sind auf einen solchen Instanzenzug in jeder Hinsicht vorbereitet.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Dabei sind sich alle Beteiligten der Klägerseite darüber im Klaren, dass der Rechtsstreit, zuvorderst die Kündigungsfrage, grundsätzlich auch verloren werden können. T</span><span style="color: #000000; font-size: medium;">ragfähige, überzeugende Gründe dafür, dass der Sparkasse ein Kündigungsrecht doch zustehen könnte, können sie nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtlage derzeit aber nicht erkennen (insoweit bestätigt durch die vorläufige Bewertung der Kammer des Landgerichts Ulm). Dasselbe gilt für die neue Berufung der Sparkasse auf einen angeblichen Wegfall der Geschäftsgrundlage.</span>&nbsp;</li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu diversen Pressemitteilungen der Sparkasse Ulm zum Scheitern der Scala-Vergleichsverhandlungen</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/stellungnahme-rechtsanwalt-lang-zu-diversen-pressemitteilungen-der-sparkasse-ulm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Aug 2014 07:02:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahmen - Rechtsanwalt Lang zu verschiedenen Verfahrensereignissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einem Teil der Presseberichterstattung vom 01.08.2014 haben wir, die Vertreter der Mandantengruppe Lang, entnehmen dürfen, dass die Sparkasse Ulm nach Auskunft ihrer Pressestelle die von uns als Vergleichslösung vorgeschlagenen Regelungen zur Dauer der Mindestlaufzeit der Scala-Verträge bzw. einen dementsprechenden Kündigungsausschluss sowie die Regelungen zu einseitigen Ratenerhöhungen der Scala-Kontoinhaber zu akzeptieren bereit ist. Dies ist insofern  [...]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Einem Teil der Presseberichterstattung vom 01.08.2014 haben wir, die Vertreter der Mandantengruppe Lang, entnehmen dürfen, dass die Sparkasse Ulm nach Auskunft ihrer Pressestelle die von uns als Vergleichslösung vorgeschlagenen Regelungen zur Dauer der Mindestlaufzeit der Scala-Verträge bzw. einen dementsprechenden Kündigungsausschluss sowie die Regelungen zu einseitigen Ratenerhöhungen der Scala-Kontoinhaber zu akzeptieren bereit ist.</p>
<p>Dies ist insofern interessant, als wir, die eigentlichen Verhandlungspartner der Sparkasse, eine dementsprechende Rückmeldung von ihr bis heute nicht erhalten haben, obwohl ihr ein ausformulierter Vergleichsvertrag mit den entsprechenden Regelungen mindestens seit dem 15.07.2014 vorliegt.</p>
<p>Bislang auch nicht erreicht hat uns der von der Sparkasse für Freitag, 01.08.2014, angekündigte Einigungsvorschlag, den die Sparkasse dem Gericht vorlegen wollte. Es bleibt also abzuwarten, welche Regelungen die Sparkasse darin vorschlagen wird und insbesondere, ob die vorstehend genannten Regelungen zur Laufzeit und den Ratenerhöhungsmöglichkeiten darin (unverändert) enthalten sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/stellungnahme-rechtsanwalt-lang-zu-diversen-pressemitteilungen-der-sparkasse-ulm/">Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu diversen Pressemitteilungen der Sparkasse Ulm zum Scheitern der Scala-Vergleichsverhandlungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Lang LL.M. zu den jüngsten Äußerungen von Oberbürgermeister Gönner in Sachen Scala-Sparverträge</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/stellungnahme-rechtsanwalt-lang-scala-rechtsstreit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Sep 2013 16:06:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Stellungnahmen - Rechtsanwalt Lang zu verschiedenen Verfahrensereignissen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Südwest Presse Ulm vom 25.09.2013 wird Herr Oberbürgermeister Gönner mit verschiedenen Aussagen zu der Streitsache "Scala Sparverträge - Sparkasse Ulm" zitiert, auf die diesseits - gleichfalls öffentlich -  erwidert werden soll, nachdem es Rechtsanwalt Lang ist, der den  - soweit bekannt - ersten Rechtsstreit zu diesen Sparverträgen vor dem Landgericht Ulm vertritt. Wie Herr Oberbürgermeister Gönner „wünschen“ auch der  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/stellungnahme-rechtsanwalt-lang-scala-rechtsstreit/">Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Lang LL.M. zu den jüngsten Äußerungen von Oberbürgermeister Gönner in Sachen Scala-Sparverträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der<a title="SWP 25.09.2013 - Scala Sparkasse Ulm" href="http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Sparkassen-Sparvertraege-Frist-bei-Scala-laeuft-ab;art1158544,2219712" target="_blank"> Südwest Presse Ulm vom 25.09.2013 </a>wird Herr Oberbürgermeister Gönner mit verschiedenen Aussagen zu der Streitsache &#8222;Scala Sparverträge &#8211; Sparkasse Ulm&#8220; zitiert, auf die diesseits &#8211; gleichfalls öffentlich &#8211;  erwidert werden soll, nachdem es Rechtsanwalt Lang ist, der den  &#8211; soweit bekannt &#8211; ersten Rechtsstreit zu diesen Sparverträgen vor dem Landgericht Ulm vertritt.</strong></p>
<p>Wie Herr Oberbürgermeister Gönner „wünschen“ auch der Kläger sowie Rechtsanwalt Lang selbst keine „juristische Auseinandersetzung“ mit der Sparkasse Ulm.</p>
<p>Allerdings hat die Sparkasse in dem bisherigen außergerichtlichen Kontakt, um den sich Rechtsanwalt Lang intensiv bemühte, bis heute keinerlei Bereitschaft zu einer spürbaren Nachbesserung der von ihr angebotenen Alternativ-Sparverträge erkennen lassen.</p>
<p>Eine solche Nachbesserung &#8211; die wohl nur zugunsten aller Scala-Kontoinhaber erfolgen könnte &#8211; wäre für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit indes unumgänglich.</p>
<p>Die Konditionen der von der Sparkasse angebotenen verschiedenen Alternativ-Sparverträge liegen jeweils weit ab von den Konditionen der bisherigen Scala-Verträge.</p>
<p>Charakteristisch für die bisherigen Scala-Verträge sind die folgenden Merkmale:</p>
<table width="100%" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" width="30" height="25">(1)</td>
<td style="vertical-align: top;">Sehr flexible Einzahlungsmöglichkeiten in der Marge von monatlich € 25,- bis € 2.500,-.</td>
</tr>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" height="40">(2)</td>
<td style="vertical-align: top;">Sehr flexible Verfügungsmöglichkeiten: bis € 2.000,- je Monat frei, darüber hinaus unbeschränkt mit dreimonatiger Kündigungsfrist.</td>
</tr>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" height="25">(3)</td>
<td style="vertical-align: top;">Relativ hohe Verzinsung (bezogen auf das aktuelle Zinsniveau).</td>
</tr>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" height="25">(4)</td>
<td style="vertical-align: top;">Lange, feste Laufzeit; derzeitige Restlaufzeiten der Verträge noch bis zu ca. 17 Jahre.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Von diesen Merkmalen weisen die von der Sparkasse Ulm bislang angebotenen Alternativ-Sparverträge jeweils maximal ein Merkmal auf. Eine Übersicht zu den Alternativ-Sparverträgen der Sparkasse finden Sie nachfolgend:</p>
<p><a href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/09/Scala-Alternativangebot-29082013.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft size-full wp-image-2645" style="border: 1px solid black; margin: 6px 0 20px 0;" title="Scala-Alternativangebot vom 29.08.2013" src="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2013/09/Scala-Alternativangebot-29082013-1024x726.jpg" alt="Scala-Alternativangebot vom 29.08.2013" width="530" height="376" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<table width="100%" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" width="80" height="65">–</td>
<td style="vertical-align: top;">Der Vertrag &#8222;Sparkassenbrief Spezial&#8220; erfüllt lediglich Merkmal (3), weil er zwar relativ hohe Zinsen bietet, jedoch nur für fünf Jahre abgeschlossen werden kann und weder regelmäßige monatliche Einzahlungen noch Teilverfügungen möglich sind.</td>
</tr>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" height="65">–</td>
<td style="vertical-align: top;">Der Vertrag &#8222;Sparkassen-Zuwachssparen Spezial&#8220; erfüllt allein Merkmal (3), weil er zwar relativ hohe Zinsen bietet, jedoch nur für vier oder sieben Jahre abgeschlossen werden kann, keinerlei Einzahlungsmöglichkeit bietet und zudem nur in deutlich eingeschränktem Umfang Teilverfügungen (monatlich max. € 2.000,-, darüber nichts) möglich sind.</td>
</tr>
<tr>
<td style="vertical-align: top;" height="75">–</td>
<td style="vertical-align: top;">Der Vertrag &#8222;Sparkassen Zielsparen Spezial&#8220; erfüllt zwar Merkmal (1), wenn auch in deutlich eingeschränkter Form, weil nur die in den alten Scala-Sparverträgen zuletzt bestehende monatliche Rate eingezahlt werden kann und diese während der Vertragslaufzeit nicht erhöht bzw. verändert werden kann. Zudem ist bei diesem Vertragsmodell jede Verfügung schlechthin ausgeschlossen, die Laufzeit ist auf lediglich fünf Jahre beschränkt und der Zinssatz beträgt lediglich 2 %, liegt mithin in einer Höhe, die selbst diejenigen Scala-Kontoinhaber derzeit schon als Bonuszins erhalten, die ihre Verträge erst in den Jahren 2004/2005 abschlossen (d.h. kurz vor Einstellung des Produkts &#8222;Vorsorgesparen Scala-Sparvertrag&#8220; durch die Sparkasse).</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Zusammenfassend ist damit zu sagen, dass die Alternativ-Sparverträge nichts mehr mit den ursprünglich vereinbarten Scala-Verträgen zu tun haben.</p>
<p>Der Sparkasse geht es offensichtlich nicht allein darum, ihr (angeblich) hohes Refinanzierungsrisiko aus den Scala-Verträgen zu vermindern, sondern die Sparer zum Abschluss grundlegend anderer Verträge zu bewegen.</p>
<p>Demgegenüber müsste für eine einvernehmliche Lösung nach diesseitiger Auffassung ein neuer Scala-Sparvertrag geschaffen werden, der die vorgenannten vertragsbestimmenden Merkmale (1) &#8211; (4) weiterhin kumulativ aufweist, diese jedoch zugunsten der Sparkasse modifiziert (z.B. durch Verminderung der maximal möglichen Einzahlungsrate, etc.). So würde dann kein völlig anderer Sparvertrag entstehen, der mit den ursprünglichen Scala-Verträgen schlechthin nicht mehr vergleichbar ist, sondern ein Vertrag, der die hohe Flexibilität, die die bisherigen Scala-Verträge boten, in zumindest eingeschränktem Umfang aufrechterhält.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/stellungnahme-rechtsanwalt-lang-scala-rechtsstreit/">Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Lang LL.M. zu den jüngsten Äußerungen von Oberbürgermeister Gönner in Sachen Scala-Sparverträge</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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