04.08.14

Stellungnahme von Rechtsanwalt Lang zu diversen Pressemitteilungen der Sparkasse Ulm zum Scheitern der Scala-Vergleichsverhandlungen

Einem Teil der Presseberichterstattung vom 01.08.2014 haben wir, die Vertreter der Mandantengruppe Lang, entnehmen dürfen, dass die Sparkasse Ulm nach Auskunft ihrer Pressestelle die von uns als Vergleichslösung vorgeschlagenen Regelungen zur Dauer der Mindestlaufzeit der Scala-Verträge bzw. einen dementsprechenden Kündigungsausschluss sowie die Regelungen zu einseitigen Ratenerhöhungen der Scala-Kontoinhaber zu akzeptieren bereit ist.

Dies ist insofern interessant, als wir, die eigentlichen Verhandlungspartner der Sparkasse, eine dementsprechende Rückmeldung von ihr bis heute nicht erhalten haben, obwohl ihr ein ausformulierter Vergleichsvertrag mit den entsprechenden Regelungen mindestens seit dem 15.07.2014 vorliegt.

Bislang auch nicht erreicht hat uns der von der Sparkasse für Freitag, 01.08.2014, angekündigte Einigungsvorschlag, den die Sparkasse dem Gericht vorlegen wollte. Es bleibt also abzuwarten, welche Regelungen die Sparkasse darin vorschlagen wird und insbesondere, ob die vorstehend genannten Regelungen zur Laufzeit und den Ratenerhöhungsmöglichkeiten darin (unverändert) enthalten sind.

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