Rechtsanwalt Christoph Lang LL.M. – Anwalt für Markenrecht Ulm/München
Das Markenrecht befasst sich mit dem Schutz von Kennzeichnungen, die im geschäftlichen Verkehr Verwendung finden. Zu den mit dem Markengesetz geschützten Kennzeichen zählen insbesondere Marken – i.e. Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen – und Unternehmenskennzeichen – i.e. Zeichen zur Kennzeichnung von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Ergänzt wird das Markenrecht durch das Namensrecht aus § 12 BGB sowie das Firmenrecht nach §§ 17 ff. HGB (Erläuterungen zu den Grundlagen des Markenrechts finden Sie auf der Seite Grundlagen zum IP-Recht / Markenrecht).
Wir beraten und vertreten Sie in den zum Kennzeichen- und Markenrecht gehörenden Angelegenheiten umfassend. Zu unseren Leistungen zählen:
1. Markenanmeldeverfahren / Portfolioberatung
- Rechtliche Beratung bei der Zeichenfindung.
- Durchführung von Zeichenidentitäts- und Zeichenähnlichkeitsrecherchen zur Suche nach eventuell entgegenstehenden älteren Rechten Dritter weltweit.
- Kollisionsprüfung bezüglich älterer Rechte Dritter.
- Konzeption von nationalen und internationalen Markenportfolios, insbesondere Beratung zu dem im Einzelfall sinnvollen Umfang einer beabsichtigten Markenanmeldung sowie zu der geeigneten Registrierungsform als nationales Schutzrecht, Gemeinschaftsschutzrecht oder internationale Registrierung.
- Weltweite Durchführung von Anmeldeverfahren für eingetragene Marken bei den jeweils zuständigen nationalen und/oder regionalen Markenämtern – sofern erforderlich, in Kooperation mit ausländischen Korrespondenzanwälten.
2. Amtsverfahren vor den Markenämtern
- Vertretung gegenüber den Markenämtern, wenn diese Bedenken gegen die Eintragungsfähigkeit von Markenanmeldungen vorbringen.
- Vertretung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Markenämter vor dem Bundespatentgericht, vor dem Europäischen Gericht 1.Instanz sowie dem Europäischen Gerichtshof.
- Vertretung in Widerspruchs- und Löschungsverfahren, wenn ältere Rechte Dritter gegen eine Markenanmeldung eingewandt werden.
3. Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten sowie Verteidigung dagegen
- Fertigung von vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate).
- Überwachung jüngerer Markenanmeldungen, die mit eigenen älteren Rechten ggf. kollidieren.
- Vertretung in außergerichtlich geführten Abmahnverfahren, insbesondere: Fertigung von Abmahnschriften, Verhandlung von Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen zur einvernehmlichen Lösung, Einleitung von Gegenmaßnahmen bei unberechtigten Abmahnungen.
- Gestaltung von Lizenzverträgen.
- Beantragung und Begleitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren durch die Zollbehörden.
- Vertretung in Verfügungsverfahren zur Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes, insbesondere: Fertigung von Verfügungsanträgen bzw. Schutzschriften an die zuständigen Gerichte, Vollstreckung von Verfügungen im In- und Ausland.
- Vertretung in Verletzungsstreitsachen vor den ordentlichen Gerichten, bei Geltendmachung von Gemeinschaftsmarken ggf. mit Wirkung für die gesamte Europäische Union.