Im Patentrecht ist zwischen der rechtsanwaltlichen und der patentanwaltlichen Arbeit zu unterscheiden.
Patentrecht – Rechtsanwälte
Als Rechtsanwälte vertreten wir unsere Mandanten in patentrechtlichen Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten (Land- und Oberlandesgerichten), wenn von dem Kläger die Verletzung eines bestehenden Patents oder Gebrauchsmusters geltend gemacht wird. Weil parallel zu solchen Verletzungsstreitsachen regelmäßig die vorgenannten Rechtsbestandsverfahren geführt werden, vertreten Rechtsanwälte ihre Mandanten auch vor den dafür zuständigen Behörden und Gerichten, wie u.a. dem Bundespatentgericht und dem Europäischen Patentamt.
Patentverletzungsstreitsachen wie auch die parallelen Rechtsbestandsverfahren werden in der Praxis nahezu ausnahmslos durch ein Team von Rechts- und Patentanwälten geführt. Die Patentanwälte steuern dabei in erster Linie das technische Know-how rund um die streitgegenständliche Erfindung bei.
Wir sind mit den Gepflogenheiten der Zusammenarbeit von Rechts- und Patentanwälten aufgrund unserer vielfältigen Erfahrungen in Patentverletzungsverfahren vertraut. Wir arbeiten mit externen oder Inhouse-Patentanwälten gerne vertrauensvoll zusammen. Sofern ein Mandant noch nicht patentanwaltlich vertreten ist, können gerne Patentanwaltskollegen aus unseren Partnerkanzleien hinzugezogen werden.
Aufgrund der zumeist engen Kooperation von Rechts- und Patentanwälten ist es aus rechtsanwaltlicher Sicht nicht entscheidend, in welchem technischen Gebiet ein bestimmter Streitfall spielt. Rechtsanwälte sind grundsätzlich nicht auf bestimmte technische Gebiete beschränkt.
Außergerichtlich umfasst unser Beratungsspektrum bei technischen Schutzrechten die Gestaltung von Lizenzverträgen und Forschungs- & Entwicklungsverträgen, die vorbeugende Prüfung von Verletzungsfragen (freedom-to-operate) sowie die Durchführung von IP-Due-Diligence Prüfungen, wenn es im Vorfeld einer beabsichtigten Unternehmensübernahme darum geht festzustellen, wie werthaltig das Geistige Eigentum des zu übernehmenden Unternehmens ist.
Patentrecht – Patentanwälte
Kernaufgabe von Patentanwälten ist es, bei den nationalen und regionalen Patentämtern Patente und Gebrauchsmuster anzumelden und, wenn seitens des jeweiligen Patentamts Einwendungen gegen die Schutzfähigkeit der beanspruchten Erfindungen vorgebracht werden, die Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen im Rahmen der dafür vorgesehenen Amtsverfahren zur Eintragung zu bringen.
Voraussetzung für diese Tätigkeiten ist ein profundes Verständnis des technischen Gebiets, dem die zu schützende Erfindung angehört. Patentanwälte sind deshalb Naturwissenschaftler oder Ingenieure, die im Anschluss an ein naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium eine Ausbildung zum Patentanwalt und/oder European Patent Attorney absolviert haben.
Weitere wesentliche Aufgabe von Patentanwälten ist es, erteilte Patente bei Bedarf in sogenannten Rechtsbestandsverfahren anzugreifen bzw. zu verteidigen. Rechtsbestandsverfahren sind zweiseitige Streitigkeiten, die zwischen dem Patentinhaber und einem Dritten geführt werden, der bestimmte Einwendungen (wie z.B. fehlende Neuheit der Erfindung, fehlende erfinderische Tätigkeit, etc.) gegen die Schutzfähigkeit eines erteilten Patents vorbringt. Zuständig für diese Verfahren sind – bezogen auf die in Deutschland wirksamen nationalen Deutschen und Europäischen Patente – das Deutsche Patent- und Markenamt, das Europäische Patentamt, das Bundespatentgericht und der Bundesgerichtshof als Berufungsgericht.
Die Patentanwälte unserer Partnerkanzleien vertreten und beraten Sie in den vorstehend genannten Tätigkeitsfeldern umfassend. Ihr technisch-naturwissenschaftlicher Hintergrund liegt in den Bereichen Life Sciences, Physik, Elektrotechnik, Informatik, Telekommunikation/ IT und Maschinenbau.