Designrecht / Designschutz

Der Schutz von Designs wird nach deutschem Recht durch das Designrecht (früher: Geschmacksmusterrecht), Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht gewährleistet. „Design“ lässt sich dabei definieren als die ästhetische Formschöpfung eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erzeugnisses.

Bei Designs und Marken ist eine Eintragung von Schutzrechten bei den jeweiligen nationalen oder regionalen Patent- und Markenämtern möglich. Ohne Registrierung eines Schutzrechts oder parallel zu einem eingetragenen Schutzrecht kann sich ein Designschutz auch aus Wettbewerbs- und Urheberrechten sowie aus nichteingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern ergeben.

Wir beraten und vertreten Sie in allen sich zum Designrecht und Designschutz ergebenden Angelegenheiten. Dazu gehören unter anderem die folgenden Leistungen (siehe ergänzend die Erläuterungen zu Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht):

1. Anmeldeverfahren für Designs/Geschmacksmuster und Marken zur Erlangung von Designschutz

  • Rechtliche Beratung bei der Auswahl des zu schützenden Designs, insbesondere Auswahl der für die Wiedergabe von Designs/Geschmacksmustern notwendigen Darstellungen des Designs und – soweit erforderlich – Anfertigung vorteilhafter Darstellungen in Kooperation mit einem externen Fotografen/Grafiker.
  • Durchführung von Design-/Geschmacksmusterrecherchen und/oder Zeichenidentitäts- und Zeichenähnlichkeitsrecherchen zur Suche nach eventuell entgegenstehenden älteren Rechten Dritter weltweit.
  • Kollisionsprüfung mit älteren Rechten Dritter.
  • Rechtliche Beratung zu dem im Einzelfall sinnvollen Umfang einer beabsichtigten Design-/Geschmacksmuster- oder Markenanmeldung sowie der geeigneten Registrierungsart als nationales Schutzrecht, Gemeinschaftsschutzrecht oder internationale Registrierung.
  • Weltweite Durchführung von Anmeldeverfahren für eingetragene Designs/Geschmacksmuster und Marken bei den jeweils zuständigen nationalen und/oder regionalen Patent- und Markenämter.

2. Amtsverfahren vor den Patent- und Markenämtern

  • Vertretung gegenüber den Patent- und Markenämtern, wenn Bedenken gegen die Eintragungsfähigkeit von Design-/Geschmacksmuster- und Markenanmeldungen vorgebracht werden.
  • Vertretung in Beschwerdeverfahren gegen Beschlüsse der Patent- und Markenämter vor dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Gericht 1.Instanz sowie dem Europäischen Gerichtshof.
  • Vertretung in Nichtigkeitsverfahren vor dem Europäischen Markenamt, wenn Einwände gegen die Schutzfähigkeit eines eingetragenen Designs/Geschmacksmusters geltend gemacht werden.

3. Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Designrechten sowie Verteidigung dagegen

  • Fertigung von vorbeugenden Verletzungsgutachten (freedom-to-operate).
  • Durchführung von IP-Due-Diligence Prüfungen, wenn es im Vorfeld einer beabsichtigten Unternehmensübernahme darum geht festzustellen, wie werthaltig das Geistige Eigentum des zu übernehmenden Unternehmens ist.
  • Vertretung in außergerichtlich geführten Abmahnverfahren, insbesondere: Fertigung von Abmahnschriften, Verhandlung von Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen zur einvernehmlichen Lösung, Einleitung von Gegenmaßnahmen bei unberechtigten Abmahnungen.
  • Beantragung und Begleitung von Grenzbeschlagnahmeverfahren durch die Zollbehörden.
  • Vertretung in Verfügungsverfahren betreffend einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere: Fertigung von Verfügungsanträgen und Schutzschriften an die zuständigen Gerichte, Vollstreckung von Verfügungen im In- und Ausland.
  • Vertretung in Verletzungsstreitsachen vor den ordentlichen Gerichten, bei Geltendmachung von Gemeinschaftsschutzrechten ggf. mit Wirkung für die gesamte Europäische Union.
Wenn Sie Fragen zum Designrecht und Designschutz haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wichtige Grundlagen zum Designrecht und Designschutz werden auf der Seite Grundlagen zum IP-Recht / Designrecht erläutert.
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