Wir erbringen spezialisierte Dienstleistungen im Wirtschaftsprivatrecht. Der Schwerpunkt unserer Expertise liegt neben dem Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht in den Bereichen des Schutzes Geistigen Eigentums, des Wettbewerbsrechts und des Software- und IT-Rechts. Unsere Leistungen reichen von dem Entwurf von Verträgen (regelmäßig auch in englischer Sprache) über die außergerichtliche Streitbeilegung bis hin zur Vertretung in Gerichtsverfahren.
Zu unseren Mandanten zählen innovative Unternehmen jeder Größe und aus nahezu jeder Branche, von IT- und Biotech-Startups über kleine und mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Anlagen- und Maschinenbau, Handel, IT und Gesundheitswesen bis hin zu internationalen Konzernen aus den Bereichen Pharmaindustrie und Vermessungstechnik. Privatpersonen beraten wir regelmäßig in Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts und in diversen Angelegenheiten des Allgemeinen Zivilrechts.
Im Bereich des Geistigen Eigentums arbeiten wir eng mit zwei mittelständischen Patentanwaltskanzleien zusammen: Mit einer Kanzlei, die auf alle Life Sciences spezialisiert ist und ihren Sitz an unserem Münchner Standort hat, sowie mit einer Patentanwaltskanzlei, die vornehmlich in den Bereichen Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Werkstofftechnik und Informatik tätig ist und ihre Mandanten weltweit in allen IP-Angelegenheiten umfassend betreut.
Dank der Kooperationen mit diesen Partnerkanzleien ist es uns ohne Umstände möglich, auch sämtliche patentanwaltlichen Leistungen in allen denkbaren technischen Feldern anzubieten, indem wir den im Einzelfall geeigneten Patentanwaltskollegen hinzuziehen. Wir betreuen unsere Mandanten im Bereich des Geistigen Eigentums somit „full-service“ aus einer Hand. Natürlich gehört dazu auch der weltweite Schutz und die weltweite Durchsetzung von IP-Rechten, für die wir – sofern erforderlich – auf langjährig bestehende Netzwerke mit ausländischen Anwälten zurückgreifen können.
Darüber hinaus sind wir auch immer wieder in anderen zivilrechtlichen Mandaten tätig, vor allem wenn es unseren Mandanten darum geht, unser persönliches Vertrauen oder unsere Kompetenz als Streitschlichter bzw. Verhandler von außergerichtlichen Lösungen in Anspruch zu nehmen. Zu solchen Mandaten zählen etwa die Gestaltung von Erb- und Nachfolgeregelungen für Unternehmen, Scheidungs- und sonstige Familiensachen sowie Mandate im Bank- und Kapitalmarktrecht. Sofern erforderlich, können wir auch in diesen Mandaten auf ein bewährtes Netzwerk von spezialisierten Fachanwaltskollegen zurückgreifen.