IT-Recht / Softwarerecht

Ebenso wie im Patentrecht ist es auch für die Beratung im IT-Recht und Softwarrecht entscheidend, juristische Kompetenz mit technischem Verständnis zu vereinen.

Wir verfügen über eingehende Erfahrungen in der Vertragsgestaltung und der streitigen Durchsetzung von IT-Verträgen, wie insbesondere von Verträgen zur Lieferung, Einrichtung und/oder Herstellung von Soft- und Hardware.

Unser Leistungsspektrum im IT-Recht und Softwarerecht umfasst unter anderem:

  • Rechtliche Begleitung von IT-Vorhaben auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite.
  • Unterstützung beim Abschluss von Verträgen zur Lieferung, Einrichtung und/oder Herstellung von Soft- und Hardware, insbesondere: Gestaltung von Softwareerstellungs-, Softwareüberlassungs- und Softwarepflegeverträgen.
  • Gestaltung von Vertriebsverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) für E-Business-Konzepte
  • Gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche aus IT-Verträgen
Wenn Sie Fragen zum IT-Recht und Softwarerecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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