Gewerblicher Rechtsschutz / Geistiges Eigentum

Ziel des gewerblichen Rechtsschutzes ist der Schutz des Geistigen Eigentums im geschäftlichen Verkehr. Weil die übliche englische Bezeichnung für Geistiges Eigentum „Intellectual Property“ lautet, wird der Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes vielfach mit „IP“ abgekürzt (wenngleich dies insofern unscharf ist, als es rechtlich relevantes Geistiges Eigentum auch außerhalb des „gewerblichen“/geschäftlichen Verkehrs gibt).

Zum Geistigen Eigentum zählen insbesondere Erfindungen, Designs und geschützte Kennzeichen, wie z.B. Marken oder Unternehmenskennzeichen, sowie Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

Unser Arbeitsfeld erstreckt sich auf alle diese Ausprägungen geistigen Eigentums und umfasst damit die technischen Schutzrechte, wie Patente und Gebrauchsmuster, sowie die nicht-technischen Schutzrechte, wie Designs, Marken und Urheberrechte.

Das nachfolgende Schnittmengenmodell bietet selbsterklärend einen Überblick zum Schutz des Geistigen Eigentums, insbesondere zu den Überschneidungen der unterschiedlichen Ausprägungen geistigen Eigentums untereinander, als auch im Verhältnis zum Schutz des Wettbewerbs.

So ist der Schutz von Designs durch Designs (früher als „Geschmacksmuster“ bezeichnet), Marken, Urheberrechte sowie den im Lauterkeitsrecht verankerten ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz möglich.

Das Lauterkeitsrecht kann zudem beim Schutz technischer Erfindungen und Kennzeichen eine bedeutende Rolle spielen, wie insbesondere in Form des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

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Download PDF Schnittmengenmodell „Geistiges Eigentum und Wett­bewerbsrecht“

Wenn Sie Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz bzw. Schutz des Geistigen Eigentums haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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