25.09.13

Stellungnahme von Rechtsanwalt Christoph Lang LL.M. zu den jüngsten Äußerungen von Oberbürgermeister Gönner in Sachen Scala-Sparverträge

In der Südwest Presse Ulm vom 25.09.2013 wird Herr Oberbürgermeister Gönner mit verschiedenen Aussagen zu der Streitsache „Scala Sparverträge – Sparkasse Ulm“ zitiert, auf die diesseits – gleichfalls öffentlich –  erwidert werden soll, nachdem es Rechtsanwalt Lang ist, der den  – soweit bekannt – ersten Rechtsstreit zu diesen Sparverträgen vor dem Landgericht Ulm vertritt.

Wie Herr Oberbürgermeister Gönner „wünschen“ auch der Kläger sowie Rechtsanwalt Lang selbst keine „juristische Auseinandersetzung“ mit der Sparkasse Ulm.

Allerdings hat die Sparkasse in dem bisherigen außergerichtlichen Kontakt, um den sich Rechtsanwalt Lang intensiv bemühte, bis heute keinerlei Bereitschaft zu einer spürbaren Nachbesserung der von ihr angebotenen Alternativ-Sparverträge erkennen lassen.

Eine solche Nachbesserung – die wohl nur zugunsten aller Scala-Kontoinhaber erfolgen könnte – wäre für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit indes unumgänglich.

Die Konditionen der von der Sparkasse angebotenen verschiedenen Alternativ-Sparverträge liegen jeweils weit ab von den Konditionen der bisherigen Scala-Verträge.

Charakteristisch für die bisherigen Scala-Verträge sind die folgenden Merkmale:

(1) Sehr flexible Einzahlungsmöglichkeiten in der Marge von monatlich € 25,- bis € 2.500,-.
(2) Sehr flexible Verfügungsmöglichkeiten: bis € 2.000,- je Monat frei, darüber hinaus unbeschränkt mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
(3) Relativ hohe Verzinsung (bezogen auf das aktuelle Zinsniveau).
(4) Lange, feste Laufzeit; derzeitige Restlaufzeiten der Verträge noch bis zu ca. 17 Jahre.

Von diesen Merkmalen weisen die von der Sparkasse Ulm bislang angebotenen Alternativ-Sparverträge jeweils maximal ein Merkmal auf. Eine Übersicht zu den Alternativ-Sparverträgen der Sparkasse finden Sie nachfolgend:

Scala-Alternativangebot vom 29.08.2013

 

Der Vertrag „Sparkassenbrief Spezial“ erfüllt lediglich Merkmal (3), weil er zwar relativ hohe Zinsen bietet, jedoch nur für fünf Jahre abgeschlossen werden kann und weder regelmäßige monatliche Einzahlungen noch Teilverfügungen möglich sind.
Der Vertrag „Sparkassen-Zuwachssparen Spezial“ erfüllt allein Merkmal (3), weil er zwar relativ hohe Zinsen bietet, jedoch nur für vier oder sieben Jahre abgeschlossen werden kann, keinerlei Einzahlungsmöglichkeit bietet und zudem nur in deutlich eingeschränktem Umfang Teilverfügungen (monatlich max. € 2.000,-, darüber nichts) möglich sind.
Der Vertrag „Sparkassen Zielsparen Spezial“ erfüllt zwar Merkmal (1), wenn auch in deutlich eingeschränkter Form, weil nur die in den alten Scala-Sparverträgen zuletzt bestehende monatliche Rate eingezahlt werden kann und diese während der Vertragslaufzeit nicht erhöht bzw. verändert werden kann. Zudem ist bei diesem Vertragsmodell jede Verfügung schlechthin ausgeschlossen, die Laufzeit ist auf lediglich fünf Jahre beschränkt und der Zinssatz beträgt lediglich 2 %, liegt mithin in einer Höhe, die selbst diejenigen Scala-Kontoinhaber derzeit schon als Bonuszins erhalten, die ihre Verträge erst in den Jahren 2004/2005 abschlossen (d.h. kurz vor Einstellung des Produkts „Vorsorgesparen Scala-Sparvertrag“ durch die Sparkasse).

Zusammenfassend ist damit zu sagen, dass die Alternativ-Sparverträge nichts mehr mit den ursprünglich vereinbarten Scala-Verträgen zu tun haben.

Der Sparkasse geht es offensichtlich nicht allein darum, ihr (angeblich) hohes Refinanzierungsrisiko aus den Scala-Verträgen zu vermindern, sondern die Sparer zum Abschluss grundlegend anderer Verträge zu bewegen.

Demgegenüber müsste für eine einvernehmliche Lösung nach diesseitiger Auffassung ein neuer Scala-Sparvertrag geschaffen werden, der die vorgenannten vertragsbestimmenden Merkmale (1) – (4) weiterhin kumulativ aufweist, diese jedoch zugunsten der Sparkasse modifiziert (z.B. durch Verminderung der maximal möglichen Einzahlungsrate, etc.). So würde dann kein völlig anderer Sparvertrag entstehen, der mit den ursprünglichen Scala-Verträgen schlechthin nicht mehr vergleichbar ist, sondern ein Vertrag, der die hohe Flexibilität, die die bisherigen Scala-Verträge boten, in zumindest eingeschränktem Umfang aufrechterhält.

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