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	<title>Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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	<title>Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil Archive - Lang Rechtsanwaltskanzlei</title>
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		<title>Urteil des Landgerichts Ulm zur Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage in Sachen Scala I</title>
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		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jan 2015 08:15:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 26.01.2015 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Böllert und die Richter am Landgericht Dr. Regen und Buchele (Berichterstatter) in einem ersten Scala-Klageverfahren, Az. 4  O 273/13 (hier als Scala I bezeichnet), über zwei von vier wesentlichen Streitfragen des Scala-Streitkomplexes entschieden (eine Zusammenstellung der wesentlichen Streitfragen  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-zweiter-verhandlungstermin/urteil-landgericht-ulm-scala-i-sparkasse-ulm/">Urteil des Landgerichts Ulm zur Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage in Sachen Scala I</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 26.01.2015 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Böllert und die Richter am Landgericht Dr. Regen und Buchele (Berichterstatter) in einem ersten Scala-Klageverfahren, Az. 4  O 273/13 (hier als Scala I bezeichnet), über zwei von vier wesentlichen Streitfragen des Scala-Streitkomplexes entschieden (eine Zusammenstellung der wesentlichen Streitfragen finden Sie <a title="Zusammenfassung – Gegenstand der Scala-Rechtsstreite / Anträge der Parteien" href="http://www.ip-kanzlei.de/gegenstand-scala-rechtsstreite/" target="_blank">hier</a>). Danach hat die Sparkasse Ulm (1) kein Recht, die Scala-Verträge vor Ablauf der vereinbarten 25-jährigen Mindestlaufzeit ordentlich zu kündigen und  sie muss (2) einseitige Änderungen der monatlichen Sparrate durch den Kläger in der Marge zwischen € 25,- und € 2.500,- weiterhin akzeptieren. Aus rechtlicher Sicht hat das Urteil nur Wirkung für und gegen den Kläger dieses Verfahrens.</p>
<p>Eine anonymisierte Abschrift der 70-seitigen <a title="Urteil LG Ulm Az. 4 O 273/13" href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2015/01/150126-Urteil-LG-Ulm-4-O-273-13.pdf" target="_blank"><strong>Urteilsbegründung</strong> ist hier als <strong>Download</strong></a> abrufbar. Zentrale Passagen der Entscheidungsgründe zu den beiden vorstehenden Streitfragen finden sich auf den Seiten 33-38 (zur Ratenerhöhungsfrage) und auf den Seiten 38-50 (zur Kündigungsfrage).</p>
<p>Ab Zustellung des Urteils wird die Sparkasse Ulm nun einen Monat Zeit haben, um eine mögliche Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-zweiter-verhandlungstermin/urteil-landgericht-ulm-scala-i-sparkasse-ulm/">Urteil des Landgerichts Ulm zur Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage in Sachen Scala I</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Klägergruppe erwirkt Einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Ulm</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-zweiter-verhandlungstermin/klagergruppe-erwirkt-einstweilige-verfugung-gegen-die-sparkasse-ulm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2015 10:01:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 18.12.2014 hat das Landgericht Ulm die Sparkasse Ulm auf Antrag einer Gruppe von ca. 20 Klägern, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Lang, verurteilt, Einsicht in sämtliche bei ihr zu den Scala-Verträgen der Kläger noch vorhandenen Daten, insbesondere Buchungsdatensätzen (d.h. Einzahlungen, Auszahlungen, Zinszahlungen, etc.), zu geben und die Sicherstellung dieser Daten durch einen von dem Gericht bestimmten Wirtschaftsprüfer zu gestatten.  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-zweiter-verhandlungstermin/klagergruppe-erwirkt-einstweilige-verfugung-gegen-die-sparkasse-ulm/">Klägergruppe erwirkt Einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Ulm</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 18.12.2014 hat das Landgericht Ulm die Sparkasse Ulm auf Antrag einer Gruppe von ca. 20 Klägern, vertreten durch Rechtsanwalt Christoph Lang, verurteilt, Einsicht in sämtliche bei ihr zu den Scala-Verträgen der Kläger noch vorhandenen Daten, insbesondere Buchungsdatensätzen (d.h. Einzahlungen, Auszahlungen, Zinszahlungen, etc.), zu geben und die Sicherstellung dieser Daten durch einen von dem Gericht bestimmten Wirtschaftsprüfer zu gestatten.</p>
<p>Anlass für die Stellung eines dahingehenden Verfügungsantrages war für die Kläger die Aussage des anwaltlichen Vertreters der Beklagten, Rechtsanwalt Dr. Reinhold Roller, München, in der mündlichen Verhandlung vom 12.11.2014, dass die Sparkasse die Daten und Dokumente zu den Scala-Verträgen ihrer Kunden &#8211; trotz der anhängigen Scala-Rechtsstreite &#8211; nach der gesetzlichen Aufbewahrungszeit von 10 Jahren generell vernichten würde. Für die Kläger ist dies deshalb problematisch, weil sie selbst nicht mehr im Besitz ihrer alten, vollgedruckten und deshalb entwerteten Sparkassenbücher sind und sie aus diesem Grund nicht mehr nachvollziehen können, wann sie bei ihren Scala-Konten welche Buchungen vorgenommen und welche Zinsgutschriften erhalten haben. Voraussichtlich benötigt werden diese Daten bei der Neuberechnung der von der Sparkasse auf die Scala-Guthaben gutgeschriebenen Zinsen, die eine der zentralen Streitfragen des Scala-Komplexes ist.</p>
<p>Eine geschwärzte <a title="Urteil LG Ulm Einstweilige Verfügung vom 18.12.2014" href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2014/12/141218-Urteil-LG-Ulm-EV-Verfahren-geschwärzt.pdf" target="_blank">Abschrift des Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 18.12.2014</a> können Sie unter diesem Link abrufen. Das Urteil stellt lediglich eine einstweilige Regelung des Streitfalles dar. Ob die Sparkasse Ulm Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist uns derzeit noch unbekannt.</p>
<p>Die Kläger haben das Urteil zwischenzeitlich vollstreckt und in diesem Zuge unter anderem erreicht, dass die bei der Sparkasse Ulm noch vorhandenen Daten gesichert wurden und die Sparkasse am Beginn des Jahres 2015 mit der Vernichtung weiterer Daten nicht fortfahren konnte.</p>
<p>Im Weiteren wird nun abzuwarten sein, welche Schritte zur endgültigen Regelung dieses &#8222;Nebenschauplatzes&#8220; noch zu unternehmen sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/klagen-zur-ratenerhoehung-und-kuendigung/posts-zweiter-verhandlungstermin/klagergruppe-erwirkt-einstweilige-verfugung-gegen-die-sparkasse-ulm/">Klägergruppe erwirkt Einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Ulm</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Weiterer Ablauf und Vorgehen nach dem zweiten Verhandlungstag</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/weiterer-ablauf-und-vorgehen-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2014 12:17:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine Darstellung der vorläufigen Ergebnisse nach dem zweiten Verhandlungstag finden Sie hier. Wie geht es nun voraussichtlich weiter? In den Verfahren Scala I und Scala V hat die Kammer Termine zur Verkündung einer Entscheidung, voraussichtlich von Endurteilen, bestimmt auf 26.01.2015 in Sachen Scala I (13.30 Uhr, Saal 213) und auf 27.02.2015 in Sachen Scala V. In den Verfahren Scala II und  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/weiterer-ablauf-und-vorgehen-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/">Weiterer Ablauf und Vorgehen nach dem zweiten Verhandlungstag</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Darstellung der vorläufigen Ergebnisse nach dem zweiten Verhandlungstag finden Sie <a title="Weiterer Ablauf und Vorgehen nach dem zweiten Verhandlungstag" href="http://www.ip-kanzlei.de/weiterer-ablauf-und-vorgehen-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Wie geht es nun voraussichtlich weiter?</p>
<ol>
<li>In den Verfahren Scala I und Scala V hat die Kammer Termine zur Verkündung einer Entscheidung, voraussichtlich von Endurteilen, bestimmt auf 26.01.2015 in Sachen Scala I (13.30 Uhr, Saal 213) und auf 27.02.2015 in Sachen Scala V.</li>
<li>In den Verfahren Scala II und Scala III, in denen es um die Frage geht, wie der variable Grundzins zu bestimmen ist, läuft nun zunächst das schriftliche Verfahren weiter. Voraussichtlich im Frühjahr 2015 wird die Kammer dann entscheiden, wie diese Verfahren weiterzuführen sind. Die Kammer sieht diese Verfahren als in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sehr kompliziert an, weil die Kammer im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bestimmen muss, wie der variable Grundzins zu berechnen ist. Möglicherweise wird die Kammer hierzu ein Sachverständigengutachten einholen.</li>
<li>Schließlich wird die Sparkasse auf die ersten, von uns vertretenen Umstellerklagen, d.h. die Klagen zweier Scala-Sparer, die ihre ursprünglichen Scala-Sparverträge zugunsten von Alternativ-Sparmodellen der Sparkasse aufgelöst und diese nun wiederhergestellt haben wollen, bis Ende Januar erwidern müssen. Danach wird die Kammer dann voraussichtlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung in diesen Verfahren bestimmen, der &#8211; so hoffen wir &#8211; im Laufe des ersten Halbjahrs 2015 stattfinden dürfte. Weitere Umstellerklagen befinden sich bei uns derzeit in Vorbereitung.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/weiterer-ablauf-und-vorgehen-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/">Weiterer Ablauf und Vorgehen nach dem zweiten Verhandlungstag</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ergebnisse nach dem zweiten Verhandlungstag</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/ergebnisse-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2014 11:53:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 12.11.2014 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm in vier Verfahren die Klagen von insgesamt sieben Klägern verhandelt, deren ursprüngliche Scala-Verträge weiter in Kraft sind. Mit den Klagen wurden sämtliche Streitfragen zur Entscheidung des Gerichts gestellt, die sich für diesen Falltyp stellen. Eine Darstellung der Streitfragen finden Sie hier. Nach seiner (vorläufigen) Beurteilung der  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/ergebnisse-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/">Ergebnisse nach dem zweiten Verhandlungstag</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Am 12.11.2014 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm in vier Verfahren die Klagen von insgesamt sieben Klägern verhandelt, deren ursprüngliche Scala-Verträge weiter in Kraft sind. </span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Mit den Klagen wurden sämtliche Streitfragen zur Entscheidung des Gerichts gestellt, die sich für diesen Falltyp stellen. Eine Darstellung der Streitfragen finden Sie <a title="Zusammenfassung – Gegenstand der Scala-Rechtsstreite / Anträge der Parteien" href="http://www.ip-kanzlei.de/gegenstand-scala-rechtsstreite/" target="_blank">hier</a>.</span></p>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Nach seiner (vorläufigen) Beurteilung der Rechtslage ist das Gericht zu den folgenden Ergebnissen gekommen:</span></p>
<ol>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die Sparkasse hat kein Recht, die Scala-Verträge vor Ablauf der vereinbarten 25-jährigen Mindestlaufzeit zu beenden, sei dies im Wege einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung, sei dies im Wege einer Aufhebung wegen angeblicher Pflichtverletzung der Sparer oder wegen angeblichen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die Scala-Sparer haben grundsätzlich das Recht ihre monatliche Rate innerhalb der Marge von € 25,- bis € 2.500,- einseitig beliebig zu ändern und im Rahmen einer Marge bis zu € 2.000,- (bzw. bei älteren Verträgen DM 3.000,-) monatlich ohne Kündigung zu verfügen. Beträge über € 2.000,- bzw. DM 3.000,- unterliegen einer dreimonatigen Kündigungsfrist.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die Scala-Sparer haben einen Anspruch auf Neuberechnung der ihnen seit Vertragsbeginn gutgeschriebenen Zinsen, weil die Sparkasse die variablen Grundzinsen unzutreffend bestimmt hat. Weitgehend offen ist derzeit aber noch, nach welchen Regeln die variablen Grundzinsen zu bestimmen sind. Allerdings hat die Kammer recht klar festgestellt, dass im Grundsatz wohl das relative Verhältnis von Grund- und Referenzzins, wie es bei Vertragsbeginn von den Parteien vereinbart wurde, konstant gehalten werden muss. </span><strong><span style="color: #000000; font-size: medium;">Ganz wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Berechnung sog. Minuszinsen zu Lasten der Sparer damit dauerhaft abgewendet sein dürfte.</span></strong></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Sollte sich im Rahmen der Neuberechnung der Zinsen ergeben, dass die Sparkasse den Scala-Sparern in der Vergangenheit zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat (was überwiegend wahrscheinlich ist), könnten die Sparer voraussichtlich Zinsnachzahlungsansprüche seit dem jeweiligen Vertragsbeginn geltend machen, egal wie viel Zeit seither vergangen ist. Die von der Sparkasse erhobene Einrede der Verjährung greift nach vorläufiger Auffassung des Gerichts nicht durch.</span></li>
<li><span style="color: #000000; font-size: medium;">Die von der Sparkasse erhobenen Widerklagen werden in vollem Umfang abgewiesen, darunter insbesondere die Widerklage auf Rückzahlung angeblich zu viel gutgeschriebener Bonuszinsen.</span></li>
</ol>
<p><span style="color: #000000; font-size: medium;">Zusammenfassend sieht es danach aus, dass die klagenden Scala-Sparer in den Verfahren Scala I, II, III und V in vollem Umfang obsiegen werden &#8211; jedenfalls in I. Instanz vor dem Landgericht Ulm.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/ergebnisse-nach-dem-zweiten-verhandlungstag/">Ergebnisse nach dem zweiten Verhandlungstag</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sparkasse Ulm erhebt Widerklagen gegen die Scala-Sparer, die eigene Klagen wegen Scala erhoben haben.</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/sparkasse-ulm-erhebt-widerklagen-gegen-die-scala-sparer-die-eigene-klagen-wegen-scala-erhoben-haben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2014 06:40:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-kanzlei.de/?p=4768</guid>

					<description><![CDATA[<p>In Sachen der ersten Scala-Klage (Scala I - Az. 4 O 273/13), über die bereits im Frühjahr 2014 vor dem Landgericht Ulm ein erstes Mal mündlich verhandelt wurde (2. Verhandlungstermin ist bestimmt auf 12.11.2014), hat die Sparkasse Ulm vor einigen Wochen Widerklage gegen den Kläger erhoben. Entsprechende Widerklagen hat sie in den letzten Tagen nun  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/sparkasse-ulm-erhebt-widerklagen-gegen-die-scala-sparer-die-eigene-klagen-wegen-scala-erhoben-haben/">Sparkasse Ulm erhebt Widerklagen gegen die Scala-Sparer, die eigene Klagen wegen Scala erhoben haben.</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Sachen der ersten Scala-Klage (Scala I &#8211; Az. 4 O 273/13), über die bereits im Frühjahr 2014 vor dem Landgericht Ulm ein erstes Mal mündlich verhandelt wurde (2. Verhandlungstermin ist bestimmt auf 12.11.2014), hat die Sparkasse Ulm vor einigen Wochen Widerklage gegen den Kläger erhoben. Entsprechende Widerklagen hat sie in den letzten Tagen nun auch gegen die Scala-Kläger erhoben, deren Klagen gleichfalls am 12.11.2014 verhandelt werden (nämlich Scala II, III und V).</p>
<p>Mit der Widerklage in Sachen Scala I stellt die Sparkasse Ulm unter anderem die folgenden Streitfragen zur Entscheidung des Gerichts:</p>
<ul>
<li>Hat die Sparkasse Ulm einen Anspruch auf Aufhebung des streitgegenständlichen Scala-Vertrags aus Treu und Glauben?</li>
<li>Hat die Sparkasse Ulm einen Anspruch auf Aufhebung des streitgegenständlichen Scala-Vertrags, weil der Kläger sein Scala-Konto (angeblich) als Zahlungsverkehrskonto missbraucht hat?</li>
<li>Hat die Sparkasse Ulm einen Anspruch auf Aufhebung des streitgegenständlichen Scala-Vertrags, weil der Kläger es bei Vertragsschluss nicht offenbart hat, dass er das Scala-Konto (angeblich) als Zahlungsverkehrskonto zu verwenden beabsichtigt?</li>
<li>Hat die Sparkasse Ulm einen Anspruch auf Anpassung des streitgegenständlichen Scala-Vertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage dahingehend, dass dieser &#8211; grob zusammengefasst &#8211; den von ihr angebotenen Alternativ-Sparverträgen angeglichen wird?</li>
<li>Stehen der Sparkasse Ulm Ansprüche auf Rückzahlung von in der Vergangenheit zu viel gezahlten Zinsen gegen den Kläger zu?</li>
</ul>
<p>Die letzte Streitfrage betrifft dabei einen Einwand, den die Sparkasse schon in diversen Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg vorgebracht hat. Der Schlichter hat die entsprechenden Ansprüche der Sparkasse in einer Stellungnahme bereits mit klaren Worten zurückgewiesen (dazu S. 8 f. in dem <a title="Stellungnahme Schlichter Sparkassenverband 140325" href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2014/10/140325-Schlichter-Sparkassenverband-Stellungnahme.pdf" target="_blank">Schreiben des Schlichters vom 25.03.2014</a>).</p>
<p>In Sachen Scala I hat die Sparkasse Ulm damit derzeit die folgenden Anträge angekündigt:</p>
<p>I. Zur Klage</p>
<ol>
<li>Die Klage wird abgewiesen.</li>
<li>Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.</li>
</ol>
<p>II. Zur Widerklage/Drittwiderklage (<em>Anmerkung: Drittwiderbeklagte ist die Ehefrau des Klägers, die ehemals Mitinhaberin des streitgegenständlichen Scala-Kontos war</em>)</p>
<ol>
<li>Der Kläger/Widerbeklagte und die Drittwiderbeklagte werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Beklagte € xxx nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit der Zustellung dieses Schriftsatzes zu bezahlen.</li>
<li>Der Scala Sparvertrag Nr. xx4 zwischen der Beklagten und dem Kläger/Widerbeklagten, sowie der Drittwiderbeklagten, wird aufgehoben.</li>
<li>Hilfsweise: Der am 19.01.2014 abgeschlossene Scala-Sparvertrag Nr. xx4 zwischen der Beklagten, sowie dem Kläger/Widerbeklagten und der Drittwiderbeklagten, wird so angepasst, dass er sich ab Rechtskraft des Urteils am Alternativprodukt “Zuwachssparen” mit 4 weiteren Jahren Laufzeit und einer Verzinsung von 3,75% (p.a.) orientiert, bei jederzeitiger Verfügbarkeit über das Guthaben bis € 2.000,00 pro Monat durch den Kläger/Widerbeklagten oder die Drittwiderbeklagte, und ansonsten 3-monatiger Kündigungsfrist zu Gunsten des Klägers/Widerbeklagten oder der Drittwiderbeklagten.</li>
<li>Höchst hilfsweise: Die Vertragsanpassung des am 19.01.2014 abgeschlossenen Scala-Sparvertrag Nr. xx4 zwischen der Beklagten, sowie dem Kläger/Widerbeklagten und der Drittwiderbeklagten wird hinsichtlich der Höhe der Gesamtverzinsung – zusammengesetzt aus Grundverzinsung und Bonuszinsstaffel – ab Rechtskraft des Urteils an einen unter Berücksichtigung der vereinbarten Einzahlungszeit marktüblichen Zins gemäß § 313 BGB angepasst, der sich am gegenwärtigen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank orientiert.</li>
<li>Es wird festgestellt, dass der Drittwiderbeklagten gegenüber der Beklagten keine Ansprüche aus dem Scala-Sparvertrag Nr. xx4 (-) auf Ausführung der monatlichen Ratenerhöhung von € 310,- auf € 460,- ab 22.07.2013 und (-) auf Feststellung der Berechtigung auf eine maximale monatliche Sparrate von € 2.500,00 und (-) auf Feststellung, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, vor Ablauf der Einzahlungszeit am 19.01.2029 zu kündigen, zustehen.</li>
<li>Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Widerklage trägt der Kläger/Widerbeklagte. Die Drittwiderbeklagte trägt die Kosten der Drittwiderklage.</li>
</ol>
<p>(Die Anonymisierungen stammen von dem Autor dieses Posts.)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/sparkasse-ulm-erhebt-widerklagen-gegen-die-scala-sparer-die-eigene-klagen-wegen-scala-erhoben-haben/">Sparkasse Ulm erhebt Widerklagen gegen die Scala-Sparer, die eigene Klagen wegen Scala erhoben haben.</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zweiter Verhandlungstag am 12.11.2014 mit Verhandlungen in den vier Verfahren Scala I, II, III und V</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/zweiter-verhandlungstag-am-12-11-2014-verhandlung-in-vier-verfahren-scala-i-ii-iii-und-v/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Oct 2014 20:40:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ip-kanzlei.de/?p=4763</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Ulm vom 23.10.2014 sind sämtliche Verhandlungstermine, die auf den 03.11.2014 bestimmt waren, aufgehoben oder verlegt worden. Alle Verhandlungstermine an diesem Tag sollten Verfahren betreffen, die nicht von Rechtsanwalt Lang, sondern von anderen Ulmer Rechtsanwälten vertreten werden. Bei den Terminen in Sachen der diesseits vertretenen Verfahren Scala I, Scala II, Scala  [...]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/zweiter-verhandlungstag-am-12-11-2014-verhandlung-in-vier-verfahren-scala-i-ii-iii-und-v/">Zweiter Verhandlungstag am 12.11.2014 mit Verhandlungen in den vier Verfahren Scala I, II, III und V</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts Ulm vom 23.10.2014 sind sämtliche Verhandlungstermine, die auf den 03.11.2014 bestimmt waren, aufgehoben oder verlegt worden. Alle Verhandlungstermine an diesem Tag sollten Verfahren betreffen, die nicht von Rechtsanwalt Lang, sondern von anderen Ulmer Rechtsanwälten vertreten werden.</p>
<p>Bei den Terminen in Sachen der diesseits vertretenen Verfahren Scala I, Scala II, Scala III und Scala V, die auf 12.11.2014 bestimmt sind, bleibt es aber uneingeschränkt. Es ist diesseits überhaupt kein Grund ersichtlich, warum auch diese Termine verlegt werden sollten.</p>
<p>In dem Verfahren Scala I, in dem es um die Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage geht, wird es der zweite Verhandlungstermin sein, in allen anderen Verfahren der erste.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Neuer Termin zur mündlichen Verhandlung am 12.11.2014 &#8211;  Neue Hilfsanträge der Sparkasse Ulm</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/neuer-termin-zur-mundlichen-verhandlung-am-12-11-2014-neue-hilfsantrage-der-sparkasse-ulm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Aug 2014 07:12:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach Mitteilung des Landgerichts Ulm vom 31.07.2014 wird in Sachen Scala I, Lang ./. Sparkasse Ulm (Az. 4 O 273/13), am 12.11.2014 erneut mündlich zur Sache verhandelt werden. Der Verkündungstermin vom 04.08.2014 wurde infolgedessen aufgehoben. Grund für die erneute mündliche Verhandlung sind zwei Hilfsanträge, die die Sparkasse Ulm in einem Schriftsatz vom 02.05.2014, mithin nach  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Mitteilung des Landgerichts Ulm vom 31.07.2014 wird in Sachen Scala I, Lang ./. Sparkasse Ulm (Az. 4 O 273/13), am 12.11.2014 erneut mündlich zur Sache verhandelt werden. Der Verkündungstermin vom 04.08.2014 wurde infolgedessen aufgehoben.</p>
<p>Grund für die erneute mündliche Verhandlung sind zwei Hilfsanträge, die die Sparkasse Ulm in einem Schriftsatz vom 02.05.2014, mithin nach der mündlichen Verhandlung vom 31.03.2014, gestellt hat. Beide Hilfsanträge zielen auf eine Anpassung des Scala-Vertrages mit dem Kläger wegen von der Sparkasse geltend gemachten Wegfalls der Geschäftsgrundlage.</p>
<p>Zu den Hilfsanträgen, wie auch die von der Sparkasse für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage ins Feld geführten Gründe, wird auf die nachfolgend verlinkte Präsentation verwiesen, in der sich dazu nähere Erläuterungen finden. Die Präsentation war Teil einer Stellungnahme, die Rechtsanwalt Lang in einem Pressegespräch, das am 31.07.2014 in der IP-Kanzlei Lang, Ulm, stattfand, zum damaligen Stand der Scala-Rechtsstreite vor den anwesenden Medienvertretern abgegeben hat.</p>
<p><a title="Präsentation" href="http://www.ip-kanzlei.de/wp-content/uploads/2014/08/140731-Zusammenfassung-Scala-Stand-140731.pdf" target="_blank">Download Präsentation</a></p>
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		<title>Landgericht Ulm verlegt Verkündungstermin in Sachen Scala I</title>
		<link>https://ip-kanzlei.de/scala-news/landgericht-ulm-verlegt-verkuendungstermin-scala-i/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[sucram]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Jun 2014 08:44:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Posts zu dem zweiten Verhandlungstag bis zum Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[SCALA NEWS – Posts in chronologischer Ordnung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Landgericht Ulm hat heute durch den Pressesprecher VRiLG Dr. Steinle bekannt gegeben, dass der Verkündungstermin in dem Rechtsstreit Lang ./. Sparkasse Ulm (Az. 4 O 273/13 - Scala I) vom 30.06.2014 auf den 04.08.2014, 11:30 Uhr verlegt wurde. Eine Begründung für die Verlegung wurde nicht gegeben. In dem Rechtsstreit wurde bereits am 31.03.2014 vor der 4. Zivilkammer  [...]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Ulm hat heute durch den Pressesprecher VRiLG Dr. Steinle bekannt gegeben, dass der Verkündungstermin in dem Rechtsstreit Lang ./. Sparkasse Ulm (Az. 4 O 273/13 &#8211; Scala I) vom 30.06.2014 auf den 04.08.2014, 11:30 Uhr verlegt wurde. Eine Begründung für die Verlegung wurde nicht gegeben.</p>
<p>In dem Rechtsstreit wurde bereits am 31.03.2014 vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm mündlich verhandelt. Es ging um zwei zentrale Streitfragen des Scala-Komplexes, nämlich:</p>
<ol>
<li>Darf die Sparkasse Ulm den mit dem Kläger im Jahr 2004 geschlossenen Scala-Sparvertrag vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen?</li>
<li>Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- jederzeit frei zu bestimmen und beliebig zu ändern?<span style="color: #000000; font-size: medium;"> </span></li>
</ol>
<p>Beide Fragen hat die Kammer in dem Termin vom 31.03.2014 nach ihrer vorläufigen Bewertung vollumfänglich zugunsten des Klägers beantwortet. Für die Klägervertreter sind nach dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits derzeit keine Anzeichen dafür ersichtlich, dass sich an der Beurteilung der Kammer irgendetwas geändert haben könnte.</p>
<p>Der weitere Fortgang des Verfahrens ist nun abzuwarten.</p>
<p>In Sachen der weiteren Scala-Verfahren von 14 weiteren (Muster-)Klägern, die diesseits vertreten werden, laufen derzeit noch die schriftlichen Vorverfahren. Termine zur mündlichen Verhandlung wurden von dem Landgericht Ulm noch nicht bestimmt. In den Verfahren Scala II &#8211; IV geht es dabei insbesondere auch um die dritte wesentliche Streitfrage des Scala-Komplexes, die sich damit befasst, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins in der Vergangenheit zutreffend festgesetzt hat bzw. ob die Sparer Ansprüche auf rückwirkende Gutschreibung zu wenig gezahlter Zinsen in der Vergangenheit gegen die Sparkasse Ulm haben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ip-kanzlei.de/scala-news/landgericht-ulm-verlegt-verkuendungstermin-scala-i/">Landgericht Ulm verlegt Verkündungstermin in Sachen Scala I</a> erschien zuerst auf <a href="https://ip-kanzlei.de">Lang Rechtsanwaltskanzlei</a>.</p>
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