14.11.14

Weiterer Ablauf und Vorgehen nach dem zweiten Verhandlungstag

Eine Darstellung der vorläufigen Ergebnisse nach dem zweiten Verhandlungstag finden Sie hier.

Wie geht es nun voraussichtlich weiter?

  1. In den Verfahren Scala I und Scala V hat die Kammer Termine zur Verkündung einer Entscheidung, voraussichtlich von Endurteilen, bestimmt auf 26.01.2015 in Sachen Scala I (13.30 Uhr, Saal 213) und auf 27.02.2015 in Sachen Scala V.
  2. In den Verfahren Scala II und Scala III, in denen es um die Frage geht, wie der variable Grundzins zu bestimmen ist, läuft nun zunächst das schriftliche Verfahren weiter. Voraussichtlich im Frühjahr 2015 wird die Kammer dann entscheiden, wie diese Verfahren weiterzuführen sind. Die Kammer sieht diese Verfahren als in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht sehr kompliziert an, weil die Kammer im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung bestimmen muss, wie der variable Grundzins zu berechnen ist. Möglicherweise wird die Kammer hierzu ein Sachverständigengutachten einholen.
  3. Schließlich wird die Sparkasse auf die ersten, von uns vertretenen Umstellerklagen, d.h. die Klagen zweier Scala-Sparer, die ihre ursprünglichen Scala-Sparverträge zugunsten von Alternativ-Sparmodellen der Sparkasse aufgelöst und diese nun wiederhergestellt haben wollen, bis Ende Januar erwidern müssen. Danach wird die Kammer dann voraussichtlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung in diesen Verfahren bestimmen, der – so hoffen wir – im Laufe des ersten Halbjahrs 2015 stattfinden dürfte. Weitere Umstellerklagen befinden sich bei uns derzeit in Vorbereitung.

 

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