27.01.15

Urteil des Landgerichts Ulm zur Kündigungs- und Ratenerhöhungsfrage in Sachen Scala I

Mit Urteil vom 26.01.2015 hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Böllert und die Richter am Landgericht Dr. Regen und Buchele (Berichterstatter) in einem ersten Scala-Klageverfahren, Az. 4  O 273/13 (hier als Scala I bezeichnet), über zwei von vier wesentlichen Streitfragen des Scala-Streitkomplexes entschieden (eine Zusammenstellung der wesentlichen Streitfragen finden Sie hier). Danach hat die Sparkasse Ulm (1) kein Recht, die Scala-Verträge vor Ablauf der vereinbarten 25-jährigen Mindestlaufzeit ordentlich zu kündigen und  sie muss (2) einseitige Änderungen der monatlichen Sparrate durch den Kläger in der Marge zwischen € 25,- und € 2.500,- weiterhin akzeptieren. Aus rechtlicher Sicht hat das Urteil nur Wirkung für und gegen den Kläger dieses Verfahrens.

Eine anonymisierte Abschrift der 70-seitigen Urteilsbegründung ist hier als Download abrufbar. Zentrale Passagen der Entscheidungsgründe zu den beiden vorstehenden Streitfragen finden sich auf den Seiten 33-38 (zur Ratenerhöhungsfrage) und auf den Seiten 38-50 (zur Kündigungsfrage).

Ab Zustellung des Urteils wird die Sparkasse Ulm nun einen Monat Zeit haben, um eine mögliche Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart einzulegen.

 

image_print