14.05.19

Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kündigung langlaufender Sparverträge der Sparkasse Stendal – Schlussfolgerungen mit Blick auf die Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm

Der Bundesgerichtshof hat heute Nachmittag entschieden, dass die Kündigung langlaufender Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ der Sparkasse Stendal nach Erreichen der höchsten Prämienstufe wirksam ist. Zu dem Urteil liegt – abgesehen von einer Vielzahl von Medienberichten – seitens des Bundesgerichtshofs bislang nur eine Pressemitteilung vor, die hier verlinkt ist. Die Ausfertigung und Veröffentlichung des Urteils wird noch WEITERLESEN