In dem berichteten Fall hat das Landgericht München I zwischenzeitlich rechtskräftig entschieden. Es hat die Frage dahinstehen lassen, ob die Nachahmung eines Webauftritts bzw. Webshops aufgrund verwendeter Farben, Seitenlayout und Grafiken selbst dann ein Fall des § 4 Nr. 3 UWG sein kann, wenn die mit der Webseite beworbenen Waren unzweifelhaft wettbewerbskonform sind, also ihrerseits … WEITERLESEN
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