In Sachen der ersten Scala-Klage (siehe dazu insbesondere die Posts vom 07.02.2014 und vom 06.12.2013) ist der neue Verhandlungstermin vor dem Landgericht Ulm bestimmt worden auf 31.03.2014, 15 Uhr. Mit der Klage sollen im Wesentlichen zwei Fragen geklärt werden: (1) Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate für seinen Scala-Sparvertrag einseitig in der Marge zwischen € 25,- bis € 2.500,- beliebig festzusetzen und zu ändern; (2) Kann die Sparkasse Ulm den Scala-Vertrag mit dem Kläger vor Ablauf der mindestens 25-jährigen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
Die Klage der Verbraucherzentrale, die sich ebenfalls um eine Klärung der Kündigungsfrage bemüht, wird ebenfalls am 31.03.2014, eine Stunde früher um 14 Uhr vor der selben Kammer des Landgerichts Ulm verhandelt.
Beide Verhandlungen sind öffentlich. Besuchern, die die Verhandlungen persönlich verfolgen wollen, wird empfohlen, rechtzeitig vor 14 Uhr im Landgericht Ulm, Olgastraße 106, zu sein.