IP-Kanzlei Lang schützt erfolgreich den guten Ruf einer bekannten Winzerfamilie

5. April 2018

In einer außergerichtlich geführten Streitigkeit gegen den Autor sowie den Verlag eines im Jahr 2017 erschienenen Buches über eine bekannte deutsche Winzerfamilie ist es Rechtsanwalt Lang gelungen, den guten Ruf der betroffenen Familie nach empfindlichen Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte bestmöglich zu schützen. Über die betroffene Winzerfamilie, die über eine jahrhundertelange Tradition als in Deutschland führende Weinbauern verfügt, wurden in dem streitgegenständlichen Buch zahlreiche Tatsachen zu ihrer Familiengeschichte, ihren finanziellen Verhältnissen und sonstigen persönlichen Ereignissen geschildert, die erweislich unwahr waren. Innerhalb weniger Tage nach Entdeckung der Rechtsverletzungen durch die Familie hat Rechtsanwalt Lang daraufhin mit dem Verlag des Buches nach zunächst erfolgter Abmahnung eine Vergleichsvereinbarung ausgehandelt, nach welcher der Verlag den Vertrieb der ersten Auflage des Buches zum einen unverzüglich stoppt und zum anderen die angegriffenen Passagen des Buches in einer zweiten von ihm herauszugebenden Auflage nach detaillierten Vorgaben umzuschreiben hat.

Dank der sehr zügigen Bearbeitung des Streitfalls durch alle Beteiligten, darunter auch den betroffenen gegnerischen Verlag, ist es auf diese Weise gelungen, die zweite überarbeitete Auflage weniger als drei Monate nach dem Erscheinen der rechtsverletzenden Erstauflage in den Handel zu bringen. Damit ist der Fall ein Musterbeispiel dafür, dass vergleichsweise Lösungen für alle beteiligten Parteien häufig zu den besten Ergebnissen führen: Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie wurde ohne jedes weitere Aufsehen in der Öffentlichkeit umgehend gestoppt und ihr guter Ruf wurde mit der korrigierten Zweitauflage, die letztlich einem Widerruf der unwahren Angaben in der Erstauflage gleichkam, sogar wieder hergestellt (jedenfalls soweit irgend möglich). Andererseits ist auch für den gegnerischen Verlag nahezu keine negative Außenwirkung entstanden, weil die zweite Auflage des Buches für die Verkehrskreise nahezu unbemerkt innerhalb kürzester Zeit verfügbar war.

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RA Lang obsiegt in Grundsatzverfahren zur Preisfindung bei Oldtimern, insbesondere: zur Sittenwidrigkeit eines Oldtimerverkaufs.
Arbeitnehmererfinderrecht: Vergütungsprozess über mehrere Instanzen gewonnen.

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89073 Ulm
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80331 München
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Dank der sehr zügigen Bearbeitung des Streitfalls durch alle Beteiligten, darunter auch den betroffenen gegnerischen Verlag, ist es auf diese Weise gelungen, die zweite überarbeitete Auflage weniger als drei Monate nach dem Erscheinen der rechtsverletzenden Erstauflage in den Handel zu bringen. Damit ist der Fall ein Musterbeispiel dafür, dass vergleichsweise Lösungen für alle beteiligten Parteien häufig zu den besten Ergebnissen führen: Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie wurde ohne jedes weitere Aufsehen in der Öffentlichkeit umgehend gestoppt und ihr guter Ruf wurde mit der korrigierten Zweitauflage, die letztlich einem Widerruf der unwahren Angaben in der Erstauflage gleichkam, sogar wieder hergestellt (jedenfalls soweit irgend möglich). Andererseits ist auch für den gegnerischen Verlag nahezu keine negative Außenwirkung entstanden, weil die zweite Auflage des Buches für die Verkehrskreise nahezu unbemerkt innerhalb kürzester Zeit verfügbar war.

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