Verhandlungstermin für die ersten Klagen in Sachen Scala ist der 17.02.2014

5. Dezember 2013

Das Ulmer Landgericht hat die mündlichen Verhandlungen für die ersten beiden Klagen in Sachen „Scala-Sparverträge Sparkasse Ulm“ auf den 17.02.2014 terminiert.

Ursprünglich war für die erste, bereits im August erhobene Klage, die sich mit der Frage der Erhöhung der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- befasst (siehe dazu Post vom 21.08.2013), als Verhandlungstermin der 09.12.2013 bestimmt worden. Allerdings beantragte die Sparkasse schon im September Verlegung dieses Termin mit der Begründung, dass der von ihr mandatierte Rechtsanwalt an diesem Tag keine Zeit habe. Daraufhin bestimmte das Landgericht neuen Termin auf den 17.02.2013.

Die Verhandlung über die vor wenigen Tagen erhobene Klage der Verbraucherzentrale, die sich gegen die Kündigungsandrohung der Sparkasse richtet, wurde von dem Landgericht nun ebenfalls auf diesen Tag terminiert, um beide Klagen nacheinander abzuhandeln. Bedauerlicherweise ist aber mit der Klage der Verbraucherzentrale keine abschließende Klärung der Kündigungsfrage zu erwarten (siehe dazu die Posts vom 02.12.2013 sowie vom 03.12.2013).

 

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Klage der Verbraucherzentrale zu Scala: Keine abschließende Klärung der Kündigungsfrage zu erwarten
Scala Sparverträge Sparkasse Ulm: Klageerwiderung in dem ersten Rechtsstreit zu Ratenerhöhungen da

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Ursprünglich war für die erste, bereits im August erhobene Klage, die sich mit der Frage der Erhöhung der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- befasst (siehe dazu Post vom 21.08.2013), als Verhandlungstermin der 09.12.2013 bestimmt worden. Allerdings beantragte die Sparkasse schon im September Verlegung dieses Termin mit der Begründung, dass der von ihr mandatierte Rechtsanwalt an diesem Tag keine Zeit habe. Daraufhin bestimmte das Landgericht neuen Termin auf den 17.02.2013.

Die Verhandlung über die vor wenigen Tagen erhobene Klage der Verbraucherzentrale, die sich gegen die Kündigungsandrohung der Sparkasse richtet, wurde von dem Landgericht nun ebenfalls auf diesen Tag terminiert, um beide Klagen nacheinander abzuhandeln. Bedauerlicherweise ist aber mit der Klage der Verbraucherzentrale keine abschließende Klärung der Kündigungsfrage zu erwarten (siehe dazu die Posts vom 02.12.2013 sowie vom 03.12.2013).

 

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5. Dezember 2013

Das Ulmer Landgericht hat die mündlichen Verhandlungen für die ersten beiden Klagen in Sachen „Scala-Sparverträge Sparkasse Ulm“ auf den 17.02.2014 terminiert.

Ursprünglich war für die erste, bereits im August erhobene Klage, die sich mit der Frage der Erhöhung der monatlichen Sparrate bis maximal € 2.500,- befasst (siehe dazu Post vom 21.08.2013), als Verhandlungstermin der 09.12.2013 bestimmt worden. Allerdings beantragte die Sparkasse schon im September Verlegung dieses Termin mit der Begründung, dass der von ihr mandatierte Rechtsanwalt an diesem Tag keine Zeit habe. Daraufhin bestimmte das Landgericht neuen Termin auf den 17.02.2013.

Die Verhandlung über die vor wenigen Tagen erhobene Klage der Verbraucherzentrale, die sich gegen die Kündigungsandrohung der Sparkasse richtet, wurde von dem Landgericht nun ebenfalls auf diesen Tag terminiert, um beide Klagen nacheinander abzuhandeln. Bedauerlicherweise ist aber mit der Klage der Verbraucherzentrale keine abschließende Klärung der Kündigungsfrage zu erwarten (siehe dazu die Posts vom 02.12.2013 sowie vom 03.12.2013).

 

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