18.09.15

Neues Vergleichsangebot der Sparkasse in Sachen Scala I und Scala V

Mit Faxschreiben vom 17.09.2015 hat die Sparkasse in den Rechtsstreiten Scala I (Az. OLG Stuttgart 9 U 31/15) und Scala V (Az. OLG Stuttgart 9 U 48/15) Vergleichsangebote unterbreitet. Weil die Sparkasse bestimmte Vertreter der Ulmer Presse darüber gestern sogleich unterrichtet hat, wurde heute schon in diversen Medien darüber berichtet (u.a. SWP, Schwäbische Zeitung). 

Die wesentlichen Bedingungen der Vergleichsangebote, die nur für die Kläger der vorstehend genannten Verfahren gelten, lauten zusammengefasst wie folgt: 

1.         Es wird festgestellt, dass die Sparkasse die Scala-Verträge der Kläger nicht vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen kann. 

2.         Die monatlichen Sparraten der Kläger werden auf die Höhe beschränkt, die ursprünglich, d.h. wohl bei Vertragsschluss (?), vereinbart wurde. 

3.         Das Sparguthaben wird ab sofort bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit mit 3,5% p.a. verzinst. Darüber hinaus gibt es, insbesondere für die Vergangenheit, keine weiteren Zinszahlungen. 

4.         Verfügungen über das Sparguthaben sind wie beim alten Scala-Vertrag möglich (d.h. € 2.000,-/Monat, Beträge darüber mit dreimonatiger Kündigungsfrist). 

Zum weiteren Vorgehen und Fortgang der Verfahren Scala I und Scala V nimmt Rechtsanwalt Lang in separatem Post vom heutigen Tage Stellung.

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