19.12.23

Apfelzügle-Marke vom OLG München als schutzkräftig erkannt – Gastwirt Roth wird seine Markenrechte auch zukünftig gegen Nachahmer durchsetzen

Mit Urteil vom 23.11.2023 (Az. 29 U 2165/20) hat das Oberlandesgericht München in dem langjährigen Rechtsstreit des von Rechtsanwalt Lang vertretenen Gastwirts Roth gegen die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen entschieden (der Südkurier berichtete wiederholt), dass die Marke „Apfelzügle“ des Gastwirts Marco Roth (http://www.hof-neuhaus.de, Überlingen) in Bezug auf die Dienstleistungen der Klassen 43 und 35, nämlich insbesondere die WEITERLESEN