Arbeitnehmererfinderrecht: Vergütungsprozess über mehrere Instanzen gewonnen.

16. Mai 2018

Rechtsanwalt Lang hat drei Erfinder im Ergebnis erfolgreich in einem langjährigen Rechtsstreit um die Zahlung einer angemessenen Erfindervergütung vertreten. Anhängig war eine Stufenklage, die in beiden Stufen zu Entscheidungen des Landgerichts Magdeburg führte (Teilurteil des LG Magdeburg zur Auskunft; Endurteil des LG Magdeburg zur Vergütungshöhe), die zwar formal rechtskräftig wurden, aus denen die Parteien allerdings nicht vollstreckt haben, weil sie zur umfassenden Lösung des Vergütungsstreitfalles einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen haben.

Im Laufe des Rechtsstreits hat das Landgericht Magdeburg erstmals über die in der Rechtsprechung bislang ungeklärte Frage entschieden, ob der Erwerber eines Geschäftsbetriebs, den er aus dem Vermögen eines insolventen Arbeitgebers übernimmt, auch dann gemäß § 27 Nr. 1 ArbEG in die Vergütungspflichten des insolventen ursprünglichen Arbeitgebers eintritt, wenn der Erfinder als Arbeitnehmer bei der Übernahme des Geschäftsbetriebs nicht mit übernommen wird.

Das Landgericht hat dies im Ergebnis bejaht. Es wird auf die Begründung des Gerichts im Teilurteil über die Auskunftsstufe verwiesen edpharm-france.com.

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IP-Kanzlei Lang schützt erfolgreich den guten Ruf einer bekannten Winzerfamilie
Langjährig geführter Erfindervergütungsprozess bestätigt grundsätzliche Erfahrungssätze zu Arbeitnehmererfinderstreitsachen.

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Rechtsanwalt Lang hat drei Erfinder im Ergebnis erfolgreich in einem langjährigen Rechtsstreit um die Zahlung einer angemessenen Erfindervergütung vertreten. Anhängig war eine Stufenklage, die in beiden Stufen zu Entscheidungen des Landgerichts Magdeburg führte (Teilurteil des LG Magdeburg zur Auskunft; Endurteil des LG Magdeburg zur Vergütungshöhe), die zwar formal rechtskräftig wurden, aus denen die Parteien allerdings nicht vollstreckt haben, weil sie zur umfassenden Lösung des Vergütungsstreitfalles einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen haben.

Im Laufe des Rechtsstreits hat das Landgericht Magdeburg erstmals über die in der Rechtsprechung bislang ungeklärte Frage entschieden, ob der Erwerber eines Geschäftsbetriebs, den er aus dem Vermögen eines insolventen Arbeitgebers übernimmt, auch dann gemäß § 27 Nr. 1 ArbEG in die Vergütungspflichten des insolventen ursprünglichen Arbeitgebers eintritt, wenn der Erfinder als Arbeitnehmer bei der Übernahme des Geschäftsbetriebs nicht mit übernommen wird.

Das Landgericht hat dies im Ergebnis bejaht. Es wird auf die Begründung des Gerichts im Teilurteil über die Auskunftsstufe verwiesen edpharm-france.com.

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Im Laufe des Rechtsstreits hat das Landgericht Magdeburg erstmals über die in der Rechtsprechung bislang ungeklärte Frage entschieden, ob der Erwerber eines Geschäftsbetriebs, den er aus dem Vermögen eines insolventen Arbeitgebers übernimmt, auch dann gemäß § 27 Nr. 1 ArbEG in die Vergütungspflichten des insolventen ursprünglichen Arbeitgebers eintritt, wenn der Erfinder als Arbeitnehmer bei der Übernahme des Geschäftsbetriebs nicht mit übernommen wird.

Das Landgericht hat dies im Ergebnis bejaht. Es wird auf die Begründung des Gerichts im Teilurteil über die Auskunftsstufe verwiesen edpharm-france.com.

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