Unlautere wettbewerbliche Nachahmung gemäß § 4 Nr. 3 UWG durch Nachahmung des Webauftritts und Webshops eines Wettbewerbers?

7. März 2022

In einem Rechtsstreit mit vorangegangenem Abmahnverfahren macht die Gegenseite des von uns vertretenen Beklagten derzeit Ansprüche wegen unlauterer wettbewerblicher Nachahmung gemäß § 4 Nr. 3 UWG geltend mit der Begründung, dass der Beklagte den Webauftritt der Klägerin hochgradig ähnlich nachgeahmt habe und es so zu einer Herkunftstäuschung der Abnehmer bzw. einer unangemessenen Ausnutzung der Wertschätzung der Klägerin komme. Im Einzelnen geht es dabei um Produkte aus dem Bereich der Zahnpflege. Die Klägerin behauptet dabei wohlgemerkt keine Unlauterkeit in Bezug auf die vertriebenen Zahnpflegeprodukte selbst, sondern lediglich in Bezug auf die Gestaltung der Webseite, inklusive Seitenlayout, verwendeten Grafiken und Farben. Damit stellt der Rechtsstreit in rechtlicher Hinsicht die grundsätzliche Frage, ob eine solche Ausdehnung des Nachahmungsschutzes von dem Tatbestand des § 4 Nr. 3 UWG noch umfasst sein kann, und beschreitet damit rechtliches Neuland.

Befasst ist das Landgericht München I, Az. 33 O 1408/22. Eine Entscheidung wird für Sommer 2023 erwartet.

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Urteil des Bundesgerichtshofs zur Kündigung langlaufender Sparverträge der Sparkasse Stendal - Schlussfolgerungen mit Blick auf die Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm
RA Lang vertritt in Verfahren vor dem EuGH

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