Klageerweiterung in dem bereits anhängigen Rechtsstreit wegen der Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm

19. September 2013

In der Mitte August 2013 erhobenen Klage in Sachen der Scala-Verträge der Sparkasse Ulm kündigte Rechtsanwalt Lang namens des Klägers bereits an, die Klage spätestens dann zu erweitern, wenn die Sparkasse den Scala-Sparvertrag des Klägers – ihrer wiederholten Ankündigung gemäß – kündigt. Die Klage wird sich dann zusätzlich darauf richten, die Unwirksamkeit der Kündigung des Scala-Vertrages durch die Sparkasse Ulm festzustellen. Der insoweit relevante Sachverhalt wurde mit der Klageschrift bereits im Wesentlichen vorgetragen.

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Scala Sparkasse Ulm: Klageerhebung
Häufige Fragen zu den Scala-Sparverträgen der Sparkasse Ulm - Empfehlungen an Scala-Kontoinhaber zum weiteren Vorgehen

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Klageerweiterung in dem bereits anhängigen Rechtsstreit wegen der Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm

19. September 2013

In der Mitte August 2013 erhobenen Klage in Sachen der Scala-Verträge der Sparkasse Ulm kündigte Rechtsanwalt Lang namens des Klägers bereits an, die Klage spätestens dann zu erweitern, wenn die Sparkasse den Scala-Sparvertrag des Klägers – ihrer wiederholten Ankündigung gemäß – kündigt. Die Klage wird sich dann zusätzlich darauf richten, die Unwirksamkeit der Kündigung des Scala-Vertrages durch die Sparkasse Ulm festzustellen. Der insoweit relevante Sachverhalt wurde mit der Klageschrift bereits im Wesentlichen vorgetragen.

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Klageerweiterung in dem bereits anhängigen Rechtsstreit wegen der Scala-Sparverträge der Sparkasse Ulm

19. September 2013

In der Mitte August 2013 erhobenen Klage in Sachen der Scala-Verträge der Sparkasse Ulm kündigte Rechtsanwalt Lang namens des Klägers bereits an, die Klage spätestens dann zu erweitern, wenn die Sparkasse den Scala-Sparvertrag des Klägers – ihrer wiederholten Ankündigung gemäß – kündigt. Die Klage wird sich dann zusätzlich darauf richten, die Unwirksamkeit der Kündigung des Scala-Vertrages durch die Sparkasse Ulm festzustellen. Der insoweit relevante Sachverhalt wurde mit der Klageschrift bereits im Wesentlichen vorgetragen.

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