In der Mitte August 2013 erhobenen Klage in Sachen der Scala-Verträge der Sparkasse Ulm kündigte Rechtsanwalt Lang namens des Klägers bereits an, die Klage spätestens dann zu erweitern, wenn die Sparkasse den Scala-Sparvertrag des Klägers – ihrer wiederholten Ankündigung gemäß – kündigt. Die Klage wird sich dann zusätzlich darauf richten, die Unwirksamkeit der Kündigung des Scala-Vertrages durch die Sparkasse Ulm festzustellen. Der insoweit relevante Sachverhalt wurde mit der Klageschrift bereits im Wesentlichen vorgetragen.
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