07.07.15

Scala-Verhandlungstag am 13.07.2015 in Sachen Scala II, III, XI und XII

Für Montag, 13.07.2015, hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm in vier Scala-Rechtsstreiten (nach unserer internen Nummerierung als Scala II, III, XI und XII bezeichnet) Verhandlungstermine angesetzt, die ab 9 Uhr in Saal 213 des Landgerichts Ulm, Olgastraße 106 stattfinden werden.

In den vier Verfahren geht es zusammengenommen um sämtliche Streitfragen, die sich in dem Scala-Streitkomplex stellen, nämlich (vereinfacht zusammengefasst):

  1. Darf die Sparkasse Ulm die mit den Sparern  geschlossenen Scala-Sparverträge vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen?
  2. Sind die Sparer berechtigt, die monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- (bzw. entsprechende DM-Beträge oder – bei älteren Verträgen – bis zum Vierfachen der Ursprungsrate) jederzeit frei zu bestimmen und beliebig zu ändern?
  3. Hat die Sparkasse Ulm einen Anspruch auf Aufhebung der Scala-Verträge aus Treu und Glauben und/oder – abhängig vom konkreten Einzelfall – wegen Missbrauchs des Scala-Kontos durch den jeweiligen Inhaber als Zahlungsverkehrskonto bzw. wegen Verletzung sonstiger Pflichten (wie z.B. fehlendes langfristiges Sparen)?
  4. Hat die Sparkasse Ulm einen Anspruch auf Anpassung der Scala-Verträge wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage?
  5. Stehen der Sparkasse Ulm Ansprüche auf Rückzahlung von in der Vergangenheit zu viel gezahlten Zinsen gegen die Scala-Sparer zu, weil sie die Bonuszinsstaffel in den letzten ca. 20 Jahren falsch (nämlich zu Gunsten der Sparer) angewandt hat?
  6. Wie ist der auf die Scala-Sparguthaben zu zahlende variable Grundzins während der Vertragslaufzeit anzupassen? Haben die Sparer Anspruch auf Nachzahlung von in der Vergangenheit ggf. zu wenig gutgeschriebenen Zinsen?
  7. Haben diejenigen Sparer, die ihre Scala-Sparverträge aufgrund der Ankündigung der Sparkasse, dass sie die Scala-Verträge kündigen könne und sie dies ggf. auch tun werde, aufgelöst und Alternativ-Sparmodelle vereinbart haben, Anspruch auf rückwirkende Wiederherstellung ihrer alten Scala-Sparverträge?

Von diesen Streitfragen hat die Kammer des Landgerichts die fünf ersten Fragen in den vorangegangenen Urteilen in Sachen Scala I und Scala V bereits vollumfänglich zu Gunsten der jeweiligen Kläger entschieden und die Sparkasse antragsgemäß verurteilt. Beide Verfahren sind derzeit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart in der Berufungsinstanz anhängig. In Sachen Scala I hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf 23.09.2015, 14 Uhr, Saal 14, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart.

Neue Erkenntnisse wird der anstehende Verhandlungstag vor dem Landgericht Ulm also vor allem zu den Fragen (6) und (7) bringen.

Über die Grundzinsfrage hat die Kammer in den Verfahren Scala II und Scala III bereits in einem ersten Verhandlungstermin vom 12.11.2014 verhandelt.

Die Frage, ob ehemalige Scala-Kontoinhaber unter Umständen Anspruch auf Wiederherstellung ihrer alten Scala-Verträge haben, wurde bislang noch nicht im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erörtert. Dazu hat die Kammer für kommenden Montag die Einvernahme des Zeugnisses eines Kundenberaters der Sparkasse Ulm angeordnet, der mit seinen Kunden Beratungsgespräche zur Umstellung bestehender Scala-Verträge in Alternativ-Sparmodelle geführt hat. In drei vorangegangenen Rechtsstreiten zu dieser Frage, hatte die Sparkasse Ulm wenige Tage bevor die mündlichen Verhandlungen stattfinden sollten, Anerkenntnisse erklärt, so dass sich das Gericht mit dieser Streitfrage nicht mehr befassen musste (siehe dazu Post vom 22.02.2015).

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