17.02.15

Umstellerklagen – Ist die Sparkasse zur Wiederherstellung der ursprünglichen Scala-Verträge generell bereit?

Nach Informationen, die wir von Journalisten des Handelsblattes und der Südwest Presse Ulm im Laufe des heutigen Tages erhalten haben, hat die Sparkasse Ulm heute anscheinend mitgeteilt, dass sie in allen drei Umstellerklagen (hier bezeichnet als Verfahren Scala XI und XII), die von der IP-Kanzlei Lang vertreten werden, die geltend gemachten Klageansprüche anerkannt hat.

Mit einem Anerkenntnis erkennt ein Beklagter die mit einer Klage geltend gemachten Ansprüche unwiderruflich als bestehend an. Im Falle der drei Kläger aus den Verfahren Scala XI und Scala XII bedeutet dies in erster Linie, dass die Sparkasse die ursprünglichen Scala-Verträge, die die Kläger im Sommer/Herbst 2013 zugunsten von Alternativ-Sparverträgen aufgelöst haben, rückwirkend wiederherstellen wird.

Aus eigener Kenntnis bestätigen können wir dahingehende Anerkenntniserklärungen der Sparkasse allerdings nur für die zwei, in dem Verfahren Scala XI verbundenen Klagen zweier, zu einer Familie gehörender Scala-Kontoinhaber mit Wohnsitz im Alb-Donau-Kreis. Nur in diesem Verfahren liegen uns bislang entsprechende Erklärungen der Sparkasse vor. Ein Anerkenntnisurteil ist indes auch hier noch nicht ergangen, weil das Gericht den Parteien zunächst Hinweise zur Umformulierung der Klageanträge gegeben hat, auf die bis nächste Woche Stellung zu nehmen ist. Mit einem das Verfahren ganz oder teilweise beendenden Anerkenntnisurteil ist damit frühestens Ende dieses Monats zu rechnen.

Nachdem die Sparkasse bislang keine Erklärung dazu abgegeben hat, wie sie sich zur Frage der Wiederherstellung ursprünglicher Scala-Verträge generell stellt, wenn eine solche von den ehemaligen Scala-Kontoinhabern verlangt wird, kann darüber allenfalls spekuliert werden. Für die von der IP-Kanzlei Lang vertretenen Mandanten erwarten wir hierzu im Rahmen unserer außergerichtlichen Streitbeilegungsbemühungen eine Erklärung der Sparkasse bis 20.02.2015.

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