22.02.15

Wiederherstellung aufgelöster Scala-Verträge – Sparkasse Ulm erklärt drei Anerkenntnisse

Zwischenzeitlich ist uns, der IP-Kanzlei Lang, nun auch in dem Verfahren Scala XII die Anerkenntniserklärung zugegangen, über die verschiedene Medien aufgrund von Informationen, die sie von der Sparkasse Ulm erhalten haben, schon vor einigen Tagen berichtet haben. Damit sind nach dem derzeitigen Stand keine Umstellerklagen auf Wiederherstellung alter Scala-Verträge mehr offen. Weitere solche Klagen bereiten wir für mehrere Mandanten allerdings derzeit vor.

Aus unserer Sicht irreführend ist es, wenn die Sparkasse Ulm die nun erklärten Anerkenntnisse als „Sonderfälle“ darzustellen versucht, die nicht verallgemeinerbar seien. Anscheinend ist dies Teil der Strategie, mit der die Sparkasse versucht, andere ehemalige Scala-Kontoinhaber von der Wiederherstellung ihrer Scala-Verträge abzuhalten.

Nach unserer Rechtsauffassung unterscheiden sich die drei anerkannten Fälle nicht von der großen Masse der anderen Scala-Fälle, weil sich die Sparkasse gegenüber den Klägern der Verfahren Scala XI und Scala XII bei der „Umstellungsberatung“ – jedenfalls in den maßgeblichen Grundzügen – genau gleich verhalten hat, wie sie dies auch sonst regelmäßig getan hat. In wenigen Worten zusammengefasst: Drohung mit der Kündigung der Scala-Verträge; Behauptung wider besseres Wissen, dass sie, die Sparkasse, unzweifelhaft ein gesetzliches Kündigungsrecht habe; Aufbau zeitlichen Drucks zur Annahme der Alternativ-Angebote, etc.

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