27.02.15

Sparkasse Ulm geht im Verfahren Scala I in Berufung

Nach Auskunft des Oberlandesgerichts Stuttgart vom heutigen Tage hat die Sparkasse Ulm gegen die Entscheidung des Landgerichts Ulm in Sachen Scala I, LG Ulm Az. 4 O 273/13, Berufung eingelegt. Beim Oberlandesgericht Stuttgart wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen OLG Stuttgart 9 U 31/15 geführt.

In dem Verfahren Scala I geht es um die folgenden Streitfragen:

  1. Darf die Sparkasse Ulm den mit dem Kläger geschlossenen Scala-Sparvertrag vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen?
  2. Ist der Kläger berechtigt, die monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- jederzeit frei zu bestimmen und beliebig zu ändern?

Die Sparkasse hat nun ca. einen Monat Zeit, um die Berufung zu begründen (Verlängerung um einen weiteren Monat grds. möglich).

Wir, die Klägervertreter, wie auch der Kläger selbst, sehen dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits gelassen entgegen.

 

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