Das Landgericht Ulm hat heute durch den Pressesprecher VRiLG Dr. Steinle bekannt gegeben, dass der Verkündungstermin in dem Rechtsstreit Lang ./. Sparkasse Ulm (Az. 4 O 273/13 – Scala I) vom 30.06.2014 auf den 04.08.2014, 11:30 Uhr verlegt wurde. Eine Begründung für die Verlegung wurde nicht gegeben.
In dem Rechtsstreit wurde bereits am 31.03.2014 vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm mündlich verhandelt. Es ging um zwei zentrale Streitfragen des Scala-Komplexes, nämlich:
- Darf die Sparkasse Ulm den mit dem Kläger im Jahr 2004 geschlossenen Scala-Sparvertrag vor Ablauf der 25-jährigen Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen?
- Ist der Kläger berechtigt, seine monatliche Sparrate in der Marge von € 25,- bis € 2.500,- jederzeit frei zu bestimmen und beliebig zu ändern?
Beide Fragen hat die Kammer in dem Termin vom 31.03.2014 nach ihrer vorläufigen Bewertung vollumfänglich zugunsten des Klägers beantwortet. Für die Klägervertreter sind nach dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits derzeit keine Anzeichen dafür ersichtlich, dass sich an der Beurteilung der Kammer irgendetwas geändert haben könnte.
Der weitere Fortgang des Verfahrens ist nun abzuwarten.
In Sachen der weiteren Scala-Verfahren von 14 weiteren (Muster-)Klägern, die diesseits vertreten werden, laufen derzeit noch die schriftlichen Vorverfahren. Termine zur mündlichen Verhandlung wurden von dem Landgericht Ulm noch nicht bestimmt. In den Verfahren Scala II – IV geht es dabei insbesondere auch um die dritte wesentliche Streitfrage des Scala-Komplexes, die sich damit befasst, ob die Sparkasse Ulm den variablen Grundzins in der Vergangenheit zutreffend festgesetzt hat bzw. ob die Sparer Ansprüche auf rückwirkende Gutschreibung zu wenig gezahlter Zinsen in der Vergangenheit gegen die Sparkasse Ulm haben.