In dem hier relevanten Sinne ist unter einem Design die ästhetische Formschöpfung eines zweidimensionalen oder dreidimensionalen Erzeugnisses zu verstehen. Erzeugnis ist dabei jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich der Einzelteile eines komplexen Erzeugnisses, der Verpackung, der Ausstattung, der graphischen Symbole und der typographischen Schriftbilder (Art. 3 lit. b) VO (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, nachfolgend „GGVO“).
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