Der Schutz eines Designs kann sich grundsätzlich aus Geschmacksmustern / Designrechten (Engl. design rights), Markenrechten, Urheberrechten sowie aus einer wettbewerbsrechtlich geschützten Rechtsposition ergeben. Veranschaulicht wird das Verhältnis dieser verschiedenen Rechte in dem hier vorgestellten Schnittmengenmodell „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht“.
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