Die von den Markenämtern erhobenen Amtsgebühren sind nachstehend aufgeführt (hinzu kommen die Kosten für die anwaltliche Vertretung):
(Stand Juni 2017)
Deutsche Marke (DE):
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) € 300,-
Klassengebühr (für jede Klasse ab der vierten Klasse) € 100,-
nach zehn Jahren Verlängerungsgebühr (für bis zu drei Klassen) € 750,-
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) € 260,-
Unionsmarke (UM):
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) € 1050,-
Klassengebühr (für jede Klasse ab der vierten Klasse) € 150,-
nach zehn Jahren: Verlängerungsgebühr (für bis zu drei Klassen) € 1.050,-
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) € 150,-
IR-Marke (IR):
Bei IR-Marken ist eine Kalkulation der Gebühren in jedem Einzelfall erforderlich, weil diese insbesondere davon abhängen, auf welche Länder der Markenschutz erstreckt werden soll.