Die maximale Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, § 27 GeschmMG, Art. 10 GGVO (nicht eingetragenes Designs demgegenüber nur drei Jahre). Die Schutzdauer nach Anmeldung endet taggenau fünf Jahre nach dem Anmeldetag, danach ist eine Verlängerung um jeweils fünf Jahre bis zur Höchstschutzdauer möglich.
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